Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 09203-01-01
Grunddaten
- Betreff:
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Gefährdendes Halten und Parken auf Fuß- und Radwegen in der Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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zur Kenntnis
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05.02.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die ergänzende Anfrage der Ratsfrau Klippert beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Sofern ein Fahrzeug z. B. nur mit einer Reifenbreite auf einem Radweg steht, ist der Tatbestand des Parkens auf einem Radweg bereits erfüllt. Wenn es in einer solchen Situation dem Fahrradverkehr noch möglich ist, an dem Fahrzeug vorbeizufahren, liegt eine Behinderung im Sinne der StVO nicht vor.
