Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-09622-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Gruppe PARTEI/PIRATEN im Stadtbezirksrat 131 - Innenstadt - vom 19.11.2018 (Drucksache 18-09622) nimmt die Verwaltung wir folgt Stellung.

 

Die Verwaltung hält Dach- und Fassadenbegrünung auf Grund der verschiedenen positiven ökologischen Leistungen, wie Abmilderung der städtischen Wärmeinsel, Verringerung der Feinstaubkonzentration, Verzögerung des Wasserabflusses oder Schaffung von Lebens­raum für Bienen und Insekten, gerade in verdichteter Bebauung, für sinnvoll.

 

Aus diesem Grund ist die Verwaltung bereits zum Thema Dach- und Fassadenbegrünung aktiv. Aus planungsrechtlicher Sicht hat der Staat mit dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bereits die Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung geschaffen. So ist die Festsetzung von Dach- und Fassaden­begrünungen in Bebauungsplänen prinzipiell möglich und wird an geeigneter Stelle im Neubau (z. B. Kurzekampstraße-Südwest) auch eingesetzt.

 

Konkret umgesetzt werden Gebäudebegrünungsmaßnahmen im Rahmen des Förderprojektes „Braunschweig – integrierter Klimaschutz mit urbanem Grün. Makroklimatische Regulierung durch Pflanzen“ durch die Fachbereiche Stadtgrün und Sport sowie Hochbau und Gebäude­management. Insgesamt sollen in den nächsten zweieinhalb Jahren 7.500 m² Fassaden­flächen und 7.000 m² Dachflächen städtischer Gebäude begrünt werden. Vier der für eine Bauwerksbegrünung in Betracht kommenden städtischen Gebäude befinden sich im Stadtbezirk 131 – Innenstadt, wo Gebäudegrün eine ideale Möglichkeit der ökologischen Wohnumfeldverbesserung darstellt. Andererseits lag der Fokus auf „Nicht-Wohngebäuden“ (Schulen, Büro- und Verwaltungsgebäuden etc.), da auf diese 1/3 des gesamten Energie­bedarfes des Gebäudesektors fallen. Hier besteht also ein hohes Treibhausgasminderungs­potential.

 

Des Weiteren ist im Fachbereich Stadtgrün und Sport die Reaktivierung eines in den 1990er Jahren entwickelten Förderprojektes zur Begrünung von Dächer und Fassaden im privaten Bereich als Komplementärstrategie zu den vorstehend erwähnten eigenen städtischen Begrünungsmaßnahmen aktuell in Bearbeitung.

 

Ziel des Förderprogrammes soll es sein, die Durchführung von privaten Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der stadtökologischen Verhältnisse mit Schwerpunkten bei der Dach- und Fassadenbegrünung, insbesondere in den baulich stark verdichteten Teilen des Braunschweiger Stadtgebietes, durch die Gewährung von Zuschüssen und flankierende fachliche Beratung zu initiieren und zu fördern. Dafür sind 50.000 € im städtischen Haushalt veranschlagt worden.

 

Darüber hinaus gibt es Aktivtäten wie beispielsweise das BUGG-Gründach-Forum, wo die Stadt als Mitveranstalterin (28.11.2018) auftrat. Auch die geplante „Leitlinie zur klimagerechten Bauleitplanung“ der Stadt Braun­schweig nimmt sich des Themas an und zeigt Umsetzungs­möglichkeiten zur Verbesserung des Stadtklimas im Rahmen der Bauleitplanung auf.

 

Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

 

Zu Punkt 1:

 

Die Praxis zeigt, dass die tatsächliche Umsetzung begrünter Dächer und Fassaden bei Neubauten und Sanierungen sehr stark von der Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Eigentümer, Investoren und Bauträger abhängig ist. Das Thema Dach- und Fassaden­begrünung stößt hier häufig auf Vorbehalte. Die Gründung einer Dächerpark-Initiative könnte jedoch zum Anlass genommen werden, die Vorteile von Dach- und Fassadenbegrünungen offensiv zu diskutieren.

 

Zudem spielen bei der Umsetzung finanzielle Aspekte eine entscheidende Rolle. In vielen Kommunen ist die Verbreitung begrünter Dächer eng mit dem Einsatz kommunaler Förder­mittel verbunden. Durch die Bereitstellung von finanziellen Förderhilfen, aber auch indirekt durch Reduzierung bzw. Erlass von Niederschlagswassergebühren, haben einige Kommunen entsprechende Anreize geschaffen, wie die Broschüre „Kommunale Gründach-Strategien – Inventarisierung, Potenzialanalyse, Praxisbeispiele“ des Deutschen Dachgärtner Verbandes e. V. mit Fallbeispielen aus Berlin, Hamburg, Hannover, Ludwigsburg und Stuttgart zeigt.

 

Zu Punkt 2:

 

Derzeit liegen der Verwaltung keine Erfahrungen vor, welche Kooperationen aus strategischer Sicht positiv zu bewerten sind.

 

Zu Punkt 3:

 

Über die mögliche Rückmeldung aus der Öffentlichkeit lässt sich derzeit nur spekulieren, da der Verwaltung diesbezüglich keinerlei Erfahrungswerte vorliegen.

 

 

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