Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-08369-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 07.06.2018:

 

„Der Bezirksrat beantragt, die Vernetzungsachse Fuhsekanal zwischen Groß Gleidingen und Broitzem intensiv in Richtung Geitelder Holz, Timmerlaher Busch und Südsee weiterzuführen. Dazu ist es erforderlich, auch Flächen zwischen dem Fuhsekanal und dem Geitelder Holz oder zwischen dem Fuhsekanal und dem Broitzemer Holz als Ausgleichsflächen auszuweisen.“

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das im gegenständlichen Antrag formulierte naturschutzfachliche Ziel für das südwestliche Stadtgebiet deckt sich grundsätzlich mit dem der Verwaltung, wie dies u. a. schon in der Stellungnahme 17-05158-01 vom 28.08.2017 zum Ausdruck gebracht wurde.

 

Strategisch wird dieses Ziel bereits seit über 20 Jahren verfolgt. Ein wichtiger Schritt war insoweit das „beschleunigte Zusammenlegungsverfahren“ in den 1990er Jahren, das vom damaligen Amt für Agrarstruktur durchgeführt wurde und als dessen Ergebnis es gelang, in größerem Umfang Flächen, u. a. in der Niederung des Fuhsekanals, für Renaturie­rungszwecke in die öffentliche Hand zu bekommen und im Sinne des Naturschutzes zu entwickeln.

 

Auch planerisch hat dieses Ziel bereits seinen Niederschlag gefunden. Dies ist z. B. im „Biotopverbundkonzept“ des Landschaftsrahmenplanes (LRP) sowie in den Planungs­grundlagen des ISEK-Prozesses der Fall.

 

Entscheidend für eine weitere naturschutzfachliche Ertüchtigung dieses Raumes ist die Verfügbarkeit geeigneter Flächen. Die in diesem Landschaftsraum vorhandenen, städtischen Grundstücke sind im Wesentlichen bereits aufgewertet. Aufgrund der bekannt exzellenten Qualität der Böden ist die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer durchweg gering und der Erwerb neuer Flächen entsprechend schwierig.

 

Es ist daher besonders wichtig, die im Antrag beschriebenen Landschaftsräume/ Ent­wicklungsachsen möglichst von irreversiblen Beeinträchtigungen freizuhalten, um die vorhandenen Ansätze zum Biotopverbund im Sinne des Antrags ausbauen zu können.
 

 

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