Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-09639
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstückskaufvertrag zum Plangebiet "Trakehnenstraße/Breites Bleek", ST 81 Verkauf von Teilflächen der städtischen Flurstücke 189/308, 194/24, 189/290 und 189/93, alle Flur 7 der Gemarkung Stöckheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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Vorberatung
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29.11.2018
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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31.01.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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12.02.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zwischen der Stadt Braunschweig und Investoren über Teilflächen der städtischen Flurstücke 189/308 (ca. 220 m²), 194/24 (ca. 1.073 m²), 189/290 (ca. 395 m²) und 189/93 (ca. 8.898 m²), alle Flur 7 der Gemarkung Stöckheim für die Entwicklung des Baugebietes „Trakehnenstraße/Breites Bleek“ wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig hat am 01. Dezember 2009 die Aufstellung des Bebauungsplans „Trakehnenstraße-Ost“, ST 81 beschlossen. Im Zuge der Planungsvorbereitung stellte es sich als möglich und zweckmäßig heraus, die im Flächennutzungsplan der Stadt bereits als Wohnbaufläche vorgesehene kleine Fläche zwischen der Straße Breites Bleek und der Stadtbahntrasse ebenfalls als Wohngebiet zu entwickeln. Das Bebauungsplanverfahren wird daher für beide Teilgebiete zusammen unter der Bezeichnung „Trakehnenstraße/Breites Bleek“, ST 81, durchgeführt. Planungsziel ist die Entwicklung von Wohnbauflächen sowie die Sicherung von Flächen für öffentliche Nutzungen und Grünflächen.
Investoren beabsichtigten, das Gebiet „Trakehnenstraße/Breites Bleek“, ST 81, auf eigene Kosten und Risiko zu realisieren. Zur Regelung aller damit verbundenen Maßnahmen und Kosten ist beabsichtigt, einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
Ein entsprechender Beschluss hat der Planungs- und Umweltausschusses in seiner Sitzung am 21. August 2018 gefasst.
Die Investoren müssen die Verfügungsbefugnis über alle für die Realisierung des Baugebietes erforderlichen Flächen besitzen.
Über die in der Anlage rot dargestellten Flächen soll deshalb ein entsprechender Grundstückskaufvertrag abgeschlossen werden.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Verkauf zuzustimmen, da dies Voraussetzung dafür ist, dass das Wohngebiet mit geplanten ca. 265 Wohneinheiten zeitnah realisiert werden kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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1,6 MB
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