Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-09480

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die als Anlage beigefügte Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Braunschweig (Abfallentsorgungssatzung) wird beschlossen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Absatz 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage um einen Satzungsbeschluss, für den der Rat der Stadt Braunschweig beschlusszuständig ist.

 

In der aktuellen Abfallentsorgungssatzung fehlt eine Konkretisierung in Bezug auf die ordnungsgemäße Nutzung der Abfallbehälter. Nach Auskunft der ALBA Braunschweig GmbH kann es zu Problemen bei der Abfuhr kommen, wenn die Abfälle in die Behälter eingepresst werden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Beschädigungen an den Behältern auftreten. Daher wird § 15 Absatz 2 der Abfallentsorgungssatzung um eine Regelung ergänzt, die das Einpressen untersagt.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise