Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-09876
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2018 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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31.01.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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12.02.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Finanzhaushalt
Teilhaushalt Fachbereich Zentrale Dienste
Zeile 28 Erwerb von Finanzvermögensanlagen
Projekt 5E.100001 Aufstockung Pensionsfond
Sachkonto 785310 Auszahlungen für den Erwerb von Beteiligungen/sonst. Anteilsrechten
Bei dem o. g. Projekt wird eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 617.377,99 € beantragt.
Haushaltsansatz 2018: 5.387.000,00 €
überplanmäßig beantragt 617.377,99 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 6.004.377,99 €
Nach § 3 Abs. 3 Satz 2 der "Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" sind Abfindungszahlungen für erworbene Versorgungsanwartschaften nach dem Gesetz zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag, die die Stadt als aufnehmender und anspruchsberechtigter Dienstherr bei einem Dienstherrenwechsel erhält, dem Sondervermögen zuzuführen. Für das Haushaltsjahr 2018 waren für die reguläre Aufstockung des Pensionsfonds Finanzmittel in Höhe von 5.087.000 € sowie für aufgenommene Beamte eine Zuführung in Höhe von 300.000 € vorgesehen. Nunmehr hat die Stadt Braunschweig für neunzehn aufgenommene Beamtinnen und Beamte tatsächlich Abfindungsleistungen in Höhe von 917.377,99 € erhalten. Der den Haushaltsansatz in Höhe von 300.000 € übersteigende Teil ist dem Vermögen des Pensionsfond ebenfalls zuzuführen. Die Anzahl der aufgenommenen Beamtinnen und Beamten sowie die konkrete Höhe der individuellen Abfindungsleistungen (zwischen 3.069,60 € und 197.758,11 €) waren im Vorfeld nicht kalkulierbar und konnten nur geschätzt werden. Es ist daher eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 617.377,99 € erforderlich.
Zur Deckung stehen Mehrerträge aus den oben genannten zusätzlich erhaltenen Abfindungszahlungen zur Verfügung:
Art der Deckung | Produkt / Kostenart | Bezeichnung | Betrag - € - |
Mehrerträge | 1.11.1151.01 / 359130 | Zentrale Aufgaben Personal / Versorgungslastenteilung | 617.377,99 |
Ergebnishaushalt
Teilhaushalt Fachbereich Zentrale Dienste
Zeile 3Personalaufwendungen
Kostenart402120 Versorgungslastenteilung
Produkt1.11.1151.01 Zentrale Aufgaben Personal
Bei dem o. g. Projekt wird eine überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 1.798.259,75 € beantragt.
Aktualisierter Haushaltsansatz 2018: 939.200,00 €
überplanmäßig beantragt 1.798.259,75 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 2.737.459,75 €
Gemäß dem Gesetz zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag sind seit dem Jahr 2011 im Falle von Dienstherrenwechseln, für erworbene Versorgungsanwartschaften individuelle Abfindungszahlungen durch den abgebenden Dienstherrn an die aufnehmende Behörde zu leisten. Für das Haushaltsjahr 2018 waren hierfür 300.000,00 € eingeplant. Die Stadt Braunschweig hat im Haushaltsjahr 2018 als abgebender und zahlungspflichtiger Dienstherr für sechszehn derartige Personalfälle Abfindungszahlungen in Höhe von insgesamt 2.737.459,75 € leisten müssen.
Für zehn Personalfälle, bei denen das Beamtenverhältnis bei der Stadt Braunschweig nach dem 1. Januar 2000 begründet worden ist, erfolgt eine Entnahme aus dem Sondervermögen Pensionsfonds in Höhe von 1.187.309,84 €. Dieser Betrag wird dem städtischen Haushalt zugeführt, kann jedoch aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht als Deckung verwendet werden, weil dieser nicht ergebniswirksam ist, sondern ausschließlich die Liquidität verbessert.
Allerdings stehen beim gesamtstädtischen Personalaufwand Mittel in Höhe von rund 639.200,00 € zur Verfügung, die als Kompensation verwendet werden können. Letztlich ist ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 1.798.259,75 € erforderlich. Deckungsmittel stehen im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft bei der Gewerbesteuerumlage zur Verfügung.
Die Anzahl der wechselnden Beamtinnen und Beamten sowie eine verlässliche Höhe der individuellen Abfindungsleistungen (zwischen 2.359,13 € und 542.774,80 €) waren im Vorfeld nicht kalkulierbar und konnten daher nur geschätzt werden. Aufgrund des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages bestand eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung im Jahr 2018.
Durch die Erfahrungen der vergangenen Jahre ist auch weiterhin von einer hohen Fluktuation im Beamtenbereich auszugehen. Aus diesem Grund wurde der Ansatz für die Versorgungslastenteilung (im Aufwand und Ertrag) zum Haushalt 2019 erhöht. Eine weitere Anpassung wird für den Haushalt 2020 erfolgen.
Art der Deckung | Produkt / Kostenart | Bezeichnung | Betrag - € - |
Minderaufwand | 1.61.6110.01 / 434110 | Steuern, allg. Zuweisungen, Umlagen / Gewerbesteuerumlage | 1.798.259,75 |
