Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-08994-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung Fußgängerüberweg Am Denkmal/Ecke Osterbergstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Veltenhof-Rühme
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zur Kenntnis
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29.01.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 18.09.2018:
Der Stadtbezirksrat bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, einen Fußgängerüberweg am östlichen Ende der Straße Am Denkmal/Ecke Osterbergstraße einzurichten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Fußgängerüberwege sollten gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 26 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht. Des Weiteren sind Fußgängerüberwege gemäß der „Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich.
Auf der Osterbergstraße existiert seit langer Zeit ein Fußgängerüberweg innerhalb der Tempo-30-Zone, der ausnahmsweise beibehalten wird.
In der Straße Am Denkmal fließt der überwiegende Teil des Verkehrs zwischen der Gifhorner Straße und zu den beiden Zufahrten des Einkaufszentrums und zurück nach Westen in Richtung Gifhorner Straße; ein geringer Anteil der Fahrzeuge fährt in Richtung Osten auf die Osterbergstraße. Das Fußgängeraufkommen ist an dieser Stelle nach Einschätzung der Verwaltung nicht ausreichend hoch, um die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nach der Richtlinie für die Anlage und Ausgestaltung von Fußgängerüberwegen zu rechtfertigen. Gegebenenfalls kann zur Querung der Straße die in unmittelbarer Nähe befindliche Lichtsignalanlage an der Kreuzung Gifhorner Straße genutzt werden. Im Übrigen empfielt der Schulwegplan ebenfalls an dieser Stelle die Querung der Straße Am Denkmal.
Hinzu kommt, dass es sich bei der Straße Am Denkmal um eine Tempo-30-Zone handelt.
Unfälle sind der Polizei an der genannten Stelle nicht bekannt. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Straße Am Denkmal ist demnach nicht nötig und auch nicht zulässig.
