Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-09268-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage vom 16.10.2018 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
 

Das passende Instrument zur Ausweitung der Tempo-30-Regelungen in der Innenstadt ist die Festlegung von Tempo-30-Zonen. Die Verwaltung hält die Ausweitung der Tempo-30-Zonen außerhalb des Hauptverkehrsstraßennetzes – vorbehaltlich der Einzelfallprüfung – grundsätzlich für sinnvoll.

 

Tempo-30-Zonen bedürfen neben einer konkreten fachlichen Prüfung im Einzelfall insbesondere auch einer politischen Beschlussfassung. Da Vorlagen der Verwaltung zu einer umfassenden Tempo-30-Zone für die zentrale Innenstadt bisher abgelehnt wurden, zuletzt 2009 (DS 12845/09), hat die Verwaltung von weiteren diesbezüglichen Vorschlägen abgesehen.

 

 

 

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