Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-09268-01
Grunddaten
- Betreff:
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Fehlende Konsequenz bei der Einführung von Tempo 30 in der Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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zur Kenntnis
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05.02.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage vom 16.10.2018 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Das passende Instrument zur Ausweitung der Tempo-30-Regelungen in der Innenstadt ist die Festlegung von Tempo-30-Zonen. Die Verwaltung hält die Ausweitung der Tempo-30-Zonen außerhalb des Hauptverkehrsstraßennetzes – vorbehaltlich der Einzelfallprüfung – grundsätzlich für sinnvoll.
Tempo-30-Zonen bedürfen neben einer konkreten fachlichen Prüfung im Einzelfall insbesondere auch einer politischen Beschlussfassung. Da Vorlagen der Verwaltung zu einer umfassenden Tempo-30-Zone für die zentrale Innenstadt bisher abgelehnt wurden, zuletzt 2009 (DS 12845/09), hat die Verwaltung von weiteren diesbezüglichen Vorschlägen abgesehen.
