Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-09961-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadtverwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Erkenntnisse über Nutzungsabsichten des Eigentümers der Immobilie Geiteldestraße 35 liegen in der Verwaltung nicht vor. Es gibt keinen Bebauungsplan. Somit kämen eine Wohnnutzung sowie andere, mit der Umgebung verträgliche Nutzungen in Betracht.

 

Für den Neubau eines Feuerwehrhauses müssen entsprechend dem Standardraumprogramm, das in annähernd gleicher Form bereits in Lamme, Leiferde, Querum und aktuell in Timmerlah angewendet wurde, ausreichende Flächen für den hochbaulichen Gebäudeteil, die Außenflächen für PKW-Einstellplätze, die Aufstellplätze der Einsatzfahrzeuge vor der Fahrzeughalle und die Außenübungsfläche einkalkuliert werden. Aufgrund des geringeren Unfallrisikos ist eine ebenerdige Ausführung der Baulichkeiten zu wählen. Das Grundstück ist mit 641 m² für eine Bebauung mit einem Feuerwehrhaus deutlich zu klein. An dem Standort Geiteldestraße 35 müssten ergänzend Flächen benachbarter Eigentümer hinzugekauft werden.

 

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Anlagen

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