Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-09974-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 25.01.2019 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Bei der Straße zwischen Timmerlah und Groß Gleidingen handelt es sich um die Landesstraße L 473, die Länge der freien Strecke zwischen den Ortsdurchfahrten beträgt ca. 1.300 m. Die zuständige Verwaltung, auch im Sinne der Anfrage, ist somit die NLStBV.

 

Grundlage für den Bau von neuen Radwegen an Landesstraßen ist das landesweite Radwegekonzept. Das Land Niedersachsen bewertet verschiedene Kriterien für die Beurteilung der Dringlichkeit. Im Vordergrund für die Bewertung und Gewichtung der Projekte stehen Kriterien wie z. B. Radwegsicherung an Kitas und Schulen, Radfahrerpotenzial, Lückenschluss, Tourismus, Machbarkeit und Kosten. Gemäß diesen Vorgaben wurden landesweit 144 Projekte mit der höchsten Punktzahl in den „vordringlichen Bedarf" aufgenommen.

 

Die Stadt Braunschweig hatte zur Erstellung des Landeskonzeptes diesen Radweg angemeldet. Er wurde dem erweiterten Bedarf zugeordnet und steht damit aktuell nicht auf der Agenda des Landes.

 

 

Zu 1.:

Die Stadt Braunschweig hat den Bau eines Radweges an der L 473 zwischen

Timmerlah und Groß Gleidingen gleich behandelt wie die anderen fehlenden Radwege an 

Landesstraßen auch. Bei der Abwägung durch das Land wurden die Radwege zwischen

Mascherode und Salzdahlum (2016 gebaut), Weststadt und Timmerlah sowie Hondelage

und Flughafen in den vorrangigen Bedarf eingeordnet.

 

Zu 2.:

Zwischen Timmerlah und der Weststadt handelt es sich ebenso um die L 473.

Der Feldweg ist besonders in den Abend- und Nachtstunden keine vollwertige Alternative zu einem straßenbegleitenden Radweg mit größerer sozialer Sicherheit.

Auch zwischen Timmerlah und Groß Gleidingen gibt es in gleichem Abstand einen vergleichbar ausgebauten Feldweg.

Die L 473 zwischen Groß Gleidingen und Timmerlah hat einen werktäglichen Kfz-Verkehr von 4.400 Kfz/24 Stunden. Zwischen Timmerlah und der Weststadt ist das Kfz-Aufkommen mit 8.700 Kfz/24 Stunden doppelt so hoch.

 

 

 

 

Die NLStBV sieht keine Möglichkeit, die Prioritäten des Radwegekonzeptes zu ändern. Ein konkreter Zeitpunkt für eine Fortschreibung des Landeskonzeptes kann derzeit nicht genannt werden. Bei einer Fortschreibung oder Neuaufstellung des Landesradwegekonzeptes ist geplant, den Radweg erneut anzumelden.

 

Zu 3.:

Sämtliche Maßnahmen der Verwaltung im Straßenbereich haben einen starken Fokus auf die Verkehrssicherheit. Dies gilt in gleicher Weise für die Arbeit der hier zuständigen NLStBV. Unfälle, insbesondere tödliche Unfälle werden von der Unfallkommission unter Federführung der Polizei ausgewertet. Soweit sich daraus sinnvolle oder notwendige Maßnahmen für den Einzelfall ergeben, werden diese umgesetzt. Generelle Maßnahmen, die für die Zukunft gänzlich ausschließen, dass Verkehrsteilnehmer schwer verletzt oder getötet werden, gibt es nicht.

 

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