Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-10048
Grunddaten
- Betreff:
-
Widersprüche im Rahmen der Durchführung des § 6 b Bundeskindergeldgesetz (Leistungen für Bildung und Teilhabe) im Jahre 2017 und 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
07.03.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Unter Hinweis auf den Beschluss des Sozialausschusses in der Sitzung am 24. November 2011 TOP 3 Drucksache Nr. 14757/11/N Durchführung des § 6 b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) wird mitgeteilt:
Im Jahr 2017 ist kein Widerspruch eingegangen.
In dem Kalenderjahr sind insgesamt 7.911 Anträge eingegangen, von denen 87 ganz oder teilweise abgelehnt worden sind.
Im Jahr 2018 sind drei Widersprüche eingegangen.
Mit einem Widerspruch wurden höhere Leistungen für Schulbedarf begehrt, zwei Widersprüche richteten sich gegen die Ablehnung von Bildungs- und Teilhabeleistungen, weil kein Anspruch auf Wohngeld mehr bestand. Alle drei Widersprüche wurden mit Widerspruchsbescheid zurückgewiesen.
In dem Kalenderjahr sind insgesamt 9008 Anträge eingegangen, von denen 63 ganz oder teilweise abgelehnt worden sind.
