Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 19-10052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

§ 3 ("Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mit beratender Stimme") der Satzung für das Jugendamt erhält in Absatz (1) einen Satz 13 mit folgendem Wortlaut:
13. eine Vertreterin oder ein Vertreter der örtlichen muslimischen Gemeinden auf gemeinsamen Vorschlag des Rates der Muslime Braunschweig, der Islamischen Gemeinschaft Braunschweig e.V., der Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS-Nord), der Alevitischen Gemeinde Deutschland (AABF), der Ahmadiyya (AMJ) sowie des Liberal-islamischen Bundes.
 

 

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Sachverhalt

Dieser Antrag / Anfrage bezieht sich auf folgende Vorlage:

Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt.

https://ratsinfo.braunschweig.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1011403&noCache=1


Sachverhalt:

Die beiden urspünglich allein zur Auswahl eines Vertreters berechtigten Organisationen vertreten nur einen kleinen Bereich der islamischen Glaubensrichtungen und darin wieder nur einen geringen Teil der Gläubigen. Nach Schätzungen sind weniger als 15% der Muslime in Verbänden organisiert. Daher sollten wenigstens alle Strömungen des islamischen Glaubens bei der Auswahl ihres Vertreters berücksichtigt werden.
Der Vorschlag der Verwaltung könnte zu einer einseitigen Bevorzugung führen, während ältere oder größere Verbände nicht berücksichtigt wurden.
 

 

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Erläuterungen und Hinweise