Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10061
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Unterhaltungszuschüssen an Sportvereine - Abschlagszahlungen 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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21.02.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Den in der Anlage genannten Sportvereinen wird für die Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportaußenflächen (Rasen-Großspielfelder, Rasen-Kleinspielfelder, Tennen-Großspielfelder, Tennen-Kleinspielfelder, Kunststoffrasen- Großspielfelder, Hockey-Kunststoffrasenspielfelder, Beachvolleyballfelder, Golfplätze, Tennisfelder, Tennenrundlaufbahnen, Tennenkurzlaufbahnen, Wurf- und Sprunganlagen) für das Jahr 2019 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ein pauschalierter Abschlag in Höhe von 50 % der für das Jahr 2019 geplanten Unterhaltungszuschüsse mit einer Summe von 319.467,80 € bewilligt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.3 der geltenden Sportförderrichtlinien gewährt die Stadt Braunschweig Sportvereinen für die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur Unterhaltungszuschüsse. Grundlage sind die vom Rat der Stadt Braunschweig am 20. Juni 2017 beschlossenen Einzelansätze.
Mit der Ausführung der ersten Pflegemaßnahmen muss im Regelfall Ende März/Anfang April eines jeden Jahres begonnen werden. Um die ordnungsgemäße und fachgerechte Pflege der Sportaußenflächen durch die Vereine sicherzustellen, ist es notwendig, rechtzeitig anteilige finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Aus diesem Grund sollen allen Vereinen, die derartige Sportaußenflächen unterhalten, Abschläge in Höhe von 50 % der für das Jahr 2019 geplanten Unterhaltungszuschüsse für diese Sportaußenflächen bewilligt werden. Auf den Sportanlagen der nachfolgend aufgeführten Vereine ergeben sich für 2019 folgende Bestandsveränderungen, die bei der Bemessung der jeweiligen Abschlagszahlung berücksichtigt wurden:
Zu lfd. Nr. 1 der Anlage: Braunschweiger Männer-Turnverein von 1847 e. V.
Die Tennisplätze auf der Sportanlage Rote Wiese wurden Anfang 2018 von der Sportfach-verwaltung grundsaniert, sodass die Bezuschussung nur anteilig für das 2. Kalenderhalbjahr 2018 erfolgte. Im Jahr 2019 erfolgt wieder eine vollständige Bezuschussung.
Zu lfd. Nr. 8 der Anlage: Freie Turnerschaft Braunschweig e. V.
Die Aufhebung des Erbbaurechtsvertrages über das städtische Grundstück Herzogin-Elisabeth-Straße 78 mit der Freien Turnerschaft Braunschweig e.V. zum 31. Dezember 2018 wurde beschlossen. Es erfolgt daher keine Bezuschussung.
Zu lfd. Nr. 9 der Anlage: Fußball Club Braunschweig von 1945 e. V.
Die Aufhebung des Erbbaurechtsvertrages über das städtische Grundstück Schefflerstraße 36 mit dem Fußball Club Braunschweig von 1945 e. V. zum 30. September 2018 wurde beschlossen. Es erfolgt daher keine Bezuschussung.
Zu lfd. Nr. 20 der Anlage: Sport-Club Victoria e. V.
Die Sportanlage Illerstraße wurde zum 1. Juli 2018 an die Stadt Braunschweig zurückgegeben. Im Jahr 2019 werden nur noch die vier Tennisplätze auf der Bezirkssportanlage Westpark bezuschusst.
Zu lfd. Nr. 31 der Anlage: Tennis-Club Westpark e. V.
Der Tennis-Club Westpark e. V. wurde zum 31. Dezember 2018 aufgelöst.
Zu lfd. Nr. 34 der Anlage: Turn- und Rasensportverein von 1865 e. V.
Die zwei Tennisplätze auf der Sportanlage Bienroder Weg 51 werden durch den Verein nicht mehr genutzt und gepflegt, weswegen diese Position bei der Bemessung der Bezuschussung unberücksichtigt bleibt.
Zu lfd. Nr. 35 der Anlage: Turn- und Sportverein Germania Lamme 1946 e. V.
Das neue Kunststoffrasen-Großspielfeld soll bei der Gewährung von Unterhaltungszuschüssen nicht berücksichtigt werden, da zum jetzigen Zeitpunkt innerhalb der laufenden Gewährleistungsphase die Pflege- und Unterhaltung durch die Stadt erfolgt.
Haushaltsmittel:
Im städtischen Haushalt 2019 sind im PSP-Element 1.42.4210.01.02 – Unterhaltung – ausreichende Haushaltsmittel zur Gewährung der vorgeschlagenen Zahlungen veranschlagt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,4 kB
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