Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-10082

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Forstgenossenschaft Geitelde hat der Stadt das in ihrem Eigentum stehende Areal der Sportanlage Geitelde bis zum 31.12.2018 langjährig verpachtet gehabt. Der Pachtvertrag endete durch Ablauf seiner regulären Laufzeit am 31.12.2018. Die Verwaltung hat einen bis zum 31.12.2020 befristeten zweijährigen Anschlussvertrag auf Basis des bisherigen Pachtvertrages mit der Forstgenossenschaft Geitelde geschlossen.

 

Innerhalb dieser Vertragslaufzeit beabsichtigt die Verwaltung zu prüfen, ob und in welchem Umfang im Rahmen der strategischen Festlegungen des Masterplans Sport 2030 (Bildung von Sportkomplexen/Nutzungsintensivierung von Bestandssportanlagen) und der damit verbundenen Maßnahmen die künftige Nutzung der Sportanlage Geitelde dargestellt und fortgeführt werden kann. Hierzu wurden im Jahr 2018 seitens der Sportfachverwaltung zwei Gespräche mit dem Vorstand des TSV Geitelde geführt.

 

Es besteht zwischen Verwaltung und Verein darüber Einvernehmen, dass das im Eigentum des TSV Geitelde stehende Vereinsheim langfristig weiter vom Verein genutzt werden soll. Hinsichtlich der Frage, ob die dauerhafte Vorhaltung eines Rasengroßspielfeldes, das nur wenig genutzt wird, sportfachlich und wirtschaftlich Sinn macht, konnte bisher noch kein Einvernehmen erzielt werden. 

 

Der TSV Geitelde hat gemäß eigenen Angaben aktuell 43 Mitglieder in seiner Fußballabteilung, von denen nur 13 Mitglieder aus Geitelde kommen. Der Verein nutzt derzeit mit nur einer Fußballmannschaft das von der Stadt kostenintensiv zu unterhaltende Rasengroßspielfeld der Sportanlage Geitelde.

 

Die in der Nähe gelegene Bezirkssportanlage in Rüningen wurde in den vergangenen Jahren für ca. 3 Millionen Euro modernisiert. Zusätzlich ist geplant, in diesem Jahr das auf der Anlage vorhandene Tennengroßspielfeld in ein Kunstrasenfeld umzuwandeln.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Sportfachverwaltung der Auffassung, dass eine Verlagerung des Trainings- und Spielbetriebes der Fußballabteilung des TSV Geitelde unter gleichzeitiger Aufgabe des Rasengroßspielfeldes in Geitelde ein sportfachlich sinnhafter Weg wäre, die vorhandene Sportinfrastruktur als Sportcluster am Standort Rüningen optimal auszulasten. Der Verein hätte zukünftig in Rüningen optimale Trainings- und Spielbedingungen, zumal das Naturrasenfeld in Geitelde nicht beleuchtet ist.

 


Die Sportfachverwaltung strebt an, nach weiteren Gesprächen mit dem Verein vor der Sommerpause 2019 eine Beschlussvorlage mit einem Entscheidungsvorschlag für die weitere Vorgehensweise zu erarbeiten und in den Gremien (Bezirksrat/Sportausschuss/VA) beraten zu lassen. Dies ist auch ausdrücklicher Wunsch des TSV Geitelde, um für seine Fußballabteilung Planungssicherheit zu erhalten.

 

 

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