Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10085
Grunddaten
- Betreff:
-
145. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig An der Schölke-Neu Stadtgebiet zwischen Wiedebeinstraße, Kreuzstraße und Schölke
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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19.03.2019
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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20.03.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Inhalt und Verfahren
Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht
sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planänderung zu entnehmen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (1) BauGB mit Schreiben vom 15.05.2018 frühzeitig von der 145. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und mit Terminsetzung zum 18.06.2018 zur Äußerung aufgefordert.
Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 (1) BauGB mit Bekanntmachung vom 05.06.2018 bis zum 06.07.2018 frühzeitig beteiligt. Im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind zwei Stellungnahmen eingegangen, die sich inhaltlich auf den Bebauungsplan beziehen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 14.12.2018 von der 145. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und mit Terminsetzung zum 17.01.2019 zur Äußerung aufgefordert. Stellungnahmen die zu einer wesentlichen Planänderung beigefügt hätten, wurden nicht vorgebracht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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394,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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332,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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35,6 kB
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