Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 19-10149
Grunddaten
- Betreff:
-
Nichtraucherschutz in gastronomischen Betrieben
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Beantwortung
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07.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Nichtraucherschutz ist ein großes und wichtiges Thema. In Niedersachsen gelten bereits seit dem Jahr 2007 verschärfte Regelungen nach dem Nichtraucherschutzgesetz (NiRSG). Das NiRSG gilt für alle Gaststätten, Cafés, Bistros, Eiscafés und Festzelte. Rauchen ist, sofern gewünscht, nur in einem gesondert gekennzeichneten, abgeschlossenen Nebenraum erlaubt. Nachdem es zunächst, vor allem unter den Rauchern, große Vorbehalte und starke Ablehnung gegen diese Neuregelungen gab, stößt die bestehende Praxis inzwischen erfahrungsgemäß auf weitgehende Zustimmung.
Verstöße gegen das Gesetz stellen jedoch Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Die Kommunen sollen die Einhaltung des Rauchverbotes im Rahmen der ordnungsrechtlichen Überprüfung oder z. B. nach dem Eingang von Anzeigen kontrollieren. Hierzu bieten sich neben angemeldeten Kontrollen natürlich auch verdeckte Überprüfungen an, wie sie beispielsweise bei Alkoholtestkäufen angewendet werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie und in welchem Rahmen wird derzeit die Einhaltung des NiRSG überwacht bzw. sichergestellt?
2. Haben sich aus Sicht der Verwaltung die in 2007 neu geschaffenen Regelungen zum Nichtraucherschutz bisher bewährt und wie schätzt die Verwaltung deren heutige Akzeptanz ein?
3. Wie viele und welche Verstöße sind in den vergangenen fünf Jahren bei wie vielen Kontrollen festgestellt worden?
