Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-10092
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zum Kinderschutz und zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung im Jahr 2017/2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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14.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der vorliegende Bericht „Hilfen zur Erziehung und Kinderschutz“ gibt Auskunft über die Tätigkeiten der Abteilungen „Allgemeine Erziehungshilfe“ (51.1) und „Jugendhilfe- und Inobhutnahmedienste“ (51.2).
Die Abteilung „Jugendhilfe- und Inobhutnahmedienste“ (51.2) übernimmt die gesetzlich geregelten Aufgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und führt die Inobhutnahmen durch, prüft Möglichkeiten der Familienzusammenführung und leitet das Verteilverfahren bei vorläufigen Inobhutnahmen ein und führt diese aus. Die auch bundesweit deutlichen Verringerungen in den Flüchtlingszahlen führten im vergangenen Jahr zu einer organisatorischen Veränderung im Aufgabenspektrum der Abteilung. Die zuvor eigenständig geführte Betreuungseinrichtung „Jugendhilfehaus Pippelweg“, in der die überwiegende Zahl der jungen Flüchtlinge betreut wurde, wurde zum Jahresende 2018 an einen freien Träger übergeben.
Das Aufgabenspektrum der Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe umfasst weiterhin Angebote aus dem Bereich der Frühen Hilfen, dem Allgemeinen Sozialen Dienst in fünf sozialräumlich orientierten Teams, dem Pflegekinderdienst und der Eingliederungshilfe. Durch beide Abteilungen des Fachbereiches wird der kommunale soziale Basisdienst der jugendhilflichen Versorgung sichergestellt.
Im vorliegenden Bericht werden neben bundesweiten Entwicklungen anhand der Datenlage des „Monitors Hilfen zur Erziehung“[1] des Jahres 2018 (mit den amtlichen Zahlen der Kinder- und Jugendhilfestatistik aus 2016), auch Ergebnisse aus dem „Interkommunalen Vergleichsring mittlerer Großstädte zum Bereich Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Schutzmaßnahmen“ für das Jahr 2017 betrachtet sowie die Braunschweiger Fallzahlen aus dem Jahr 2018.
- Gesellschaftliche Situation
„Kinder und Jugendliche wachsen heute anders auf als früher: mit anderen Möglichkeiten, unter anderen Bedingungen und mit anderen Herausforderungen. Wie können, wie müssen Erwachsene sie dabei unterstützen? Auch die Antworten auf diese Frage ändern sich, und damit unterliegen die gesellschaftlichen Erwartungen an die Kinder- und Jugendhilfe einem stetigen Wandel.
Die Hilfen zur Erziehung sind hiervon nicht ausgenommen. Sie sind nicht mehr nur Nothilfe oder Krisenintervention für schicksalhafte Einzelfälle. Vielmehr sind sie unverzichtbarer Baustein einer Kinder- und Jugendhilfe, die Bildungspotenziale aktiviert, soziale Ungleichheiten kompensiert, Teilhabechancen erhöht und zudem Kinder und Jugendliche wirksam vor Gefährdungen schützen soll.“ (Seifert 2018).[2]
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) formuliert, dass sich soziale und ökonomische Rahmenbedingungen für gelingendes Aufwachsen junger Menschen in den letzten Jahren erkennbar verändern. Diese Entwicklung prägt die Kinder- und Jugendhilfe als einen wichtigen Partner der kommunalen Verantwortungsgemeinschaft durch eine steigende Inanspruchnahme von familienunterstützenden Leistungen. Ein besonderer Zusammenhang wird hierbei bei Inanspruchnahme von Erziehungshilfen und dem Bezug von Transferleistungen und einem erhöhtem Unterstützungs- und Hilfebedarf, etwa für alleinerziehende Elternteile und Patchwork-Familien, beobachtet.[3]
- Strategisch-fachliche Steuerungsüberlegungen
Vor dem Hintergrund dieser bundesweit zu beobachtenden Entwicklungen hat sich die Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe mit den Leistungsangeboten, unter besonderer Betrachtung von Qualitätsmerkmalen, auseinandergesetzt. Hierzu begann ein „Qualitätsdialog“, der gemeinsam mit den freien Trägern und Anbietern von Leistungen der Jugendhilfe in Braunschweig zum Thema Eingangsqualität (z. B. für stationäre Aufnahmen) geführt wurde. Konsens zwischen den Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe ist hierbei die Ausrichtung auf einen gelingenden bedarfsorientierten Einstieg in eine Maßnahme der Jugendhilfe und die Schaffung von passgenauen Angeboten. Hierdurch soll einerseits kosteneffizient gearbeitet, aber auch - insbesondere unter fachlicher Perspektive - Abbrüchen entgegengewirkt werden, was im negativsten Fall kostenintensivere andere Leistungen zur Folge hätte.
Dieser Prozess wird auch im nächsten Jahr fortgesetzt. Insgesamt wird hierbei der Fokus auf eine fachliche prozessbezogene Steuerung unter Berücksichtigung der Sicherung des Kindeswohls beibehalten.
Auch innerhalb des ASDs Braunschweig ließ sich im Berichtsjahr leider der bundesweite Trend eines erhöhten Wechsels von Mitarbeitenden beobachten. Hierbei ist eine Verschiebung des Altersaufbaus der Fachkräfte zugunsten jüngerer Mitarbeiter/innen bemerkbar und Herausforderungen des Wissenstransfers waren zu bewältigen.[4]
„Viele Soziale Dienste weisen eine Grundfluktuation auf, die sich aus Verrentung von Fachkräften, Elternzeiten und regelmäßigen Kündigungen aufgrund der für Fachkräfte günstigen Arbeitsmarktsituation speist.“[5]
Im vergangenen Jahr wurde daher ein Schwerpunkt innerhalb der Abteilung auf Personalgewinnung und -bindung gelegt. Der Einarbeitung in das umfangreiche Aufgabenspektrum des ASDs zur Aufrechterhaltung der fachlichen Qualität kam eine besondere Bedeutung zu. Hierbei bietet das im Rahmen der Organisationsberatung 2012/2013 mit dem Institut IN/S/O[6] entwickelte Qualitätshandbuch der Abteilung eine fundierte Basis (Definition der Qualitätsstandards in Kern- und Teilprozessen) zur Einhaltung der Standards.
Darüber hinaus wird in beiden Abteilungen eine jährliche Personalbedarfsbemessung durchgeführt, um eine auskömmliche Versorgung mit Fachkräften zu gewährleisten.
Die größte Herausforderung stellt in diesem Arbeitsfeld mittlerweile allerdings die Personalgewinnung dar.
- Entwicklung der Hilfen zur Erziehung
3.1 Fallzahlenentwicklung
In den Hilfen zur Erziehung im Jahr 2017 ist, wie bereits in den Vorjahren, insgesamt auch ein moderater Anstieg (4,26 % bezogen auf alle Hilfeformen Jahre 2016/2017) zu verzeichnen. Die steigende Entwicklung der Fallzahlen geht auf die Segmente ambulante und stationäre Hilfen zurück, wobei im stationären Bereich ein höherer Anstieg festzustellen ist, hierbei allerdings nicht nur bei der Heimerziehung, sondern auch durch eine Zunahme im Bereich der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) mit einem realen Zuwachs von 13 Fällen. Bei den Vollzeitpflegeplätzen ist die Zunahme jedoch positiv zu werten, da das Aufwachsen in einer Familie insbesondere für kleine Kinder gemäß der strategisch fachlichen Ausrichtung vorrangig vor einer Unterbringung in einer Einrichtung angestrebt wird.
Obwohl sich die Inanspruchnahme im ambulanten Bereich gegenüber dem Vorjahr geringer erhöht hat, zeigen sich in den einzelnen Leistungen unterschiedliche Entwicklungen. So ist ein Rückgang bei den Hilfen gem. § 30 SGB VIII (Erziehungsbeistandschaft) zu verzeichnen, hingegen ein deutlicherer Zugang bei den Eingliederungshilfen gem. § 35 a SGB VIII.[7]
Verwiesen wird, wie im Vorjahresbericht, nochmals auf die multiplen Problemlagen von Familien, mit denen Bezirkssozialarbeiterinnen und Bezirkssozialarbeiter konfrontiert werden und passgenaue Hilfen erfordern. Hierbei wird auch weiterhin nach kritischer Abwägung innerhalb von multiprofessionellen Fachteams sowie im Rahmen der Hilfeplanung die Hilfe zur Erziehung gewährt, die zeitlich, individuell, fachlich angemessen, notwendig und ausreichend erscheint. Ggfls. kann auch eine (vorläufige) Trennung auf Zeit in einer aktuell hochstrittigen Situation unumgänglich sein.
Die nachfolgenden beiden Abbildungen zeigen die in Anspruch genommenen (andauernden und beendeten) Hilfen, bezogen auf jeweils 10.000 der unter 21-Jährigen in Braunschweig. Durch die unterschiedliche Einwohnerzahl der IKO-Vergleichsstädte musste eine Kategorie gebildet werden, die einen Vergleich zulässt. Dass auf der X-Achse lediglich die Stadt Braunschweig aufgeführt werden darf, beruht auf einer Vereinbarung unter den Vergleichsstädten.

Abb.: Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung 2017[8]
Die beschriebene Steigerung der Inanspruchnahmepunkte in den Jahren 2012-2017 mit 46 liegt noch knapp unter dem durchschnittlichen Bereich der Vergleichskommunen (durchschnittliche Steigerung innerhalb der beteiligten 13 Kommunen von 48 Inanspruchnahmepunkten).

Abb.: Gesamtinanspruchnahme im Vergleich 2012-2017 (IKO-Vergleichsring)8
Mit einer Gesamtinanspruchnahmequote von 378 Hilfen zur Erziehung liegt die Stadt Braunschweig, trotz der gestiegenen Einzelfallhilfen, unter dem Durchschnittswert von 418 Inanspruchnahmepunkten im interkommunalen Vergleich (nur vier Kommunen von dreizehn erreichen geringere Inanspruchnahmequoten). Gegenüber dem Vorjahr ist die Inanspruchnahmequote angestiegen, wobei die Dynamik des Wachstums im Vergleich zu den Entwicklungen zwischen 2015 und 2016 (+ 23 Inanspruchnahmepunkte) nachgelassen hat.
Welche Familien in welchen Lebenslagen verbergen sich hinter den statistischen Zahlen als Adressat einer Hilfe zur Erziehung? Im Folgenden soll zur Verdeutlichung unter Zuhilfenahme einer fiktiven Fallschilderung eine „statistisch typische Fallkonstellation“ vorgestellt werden:[9]
Tim ist 9 Jahre alt und besucht die 3. Grundschulklasse. Prinzipiell geht er gerne zur Schule, allerdings kommt es seit Beginn der Schulzeit immer wieder zu Problemen. Er ist sehr unruhig, kann sich schlecht konzentrieren und bekommt häufiger die Aufgabenstellung in der Klasse nicht richtig mit. Er stört vermehrt den Unterricht und dadurch auch andere Schüler/innen. Die behandelnden Ärzte haben eine Aufmerksamkeits-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) diagnostiziert. Regelmäßige Gespräche in der Schule führen schließlich zu einer Empfehlung der Lehrer, einen Antrag auf Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung gem. § 35 a SGB VIII beim Jugendamt zu stellen.
Tims Mutter und Vater trennten sich vor drei Jahren kurz nach der Geburt seiner Schwester Lina (3 Jahre alt) und leben nicht mehr zusammen. Das Verhältnis der getrenntlebenden Eltern ist belastet. Tims Mutter ist zunehmend mit der Alleinverantwortung für beide Kinder im Alltagsgeschehen überlastet. Deshalb wurde bereits durch den ASD eine Sozialpädagogische Erziehungshilfe (SPFH) mit 6 Wochenstunden in der Familie eingesetzt, um die Erziehungskompetenz der Familie zu stärken, aber auch um Belastungen der Kinder durch die familiären Konflikte entgegenzuwirken. Tims Mutter wird durch die SPFH auch in Behördenangelegenheiten unterstützt.
Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik (KJH-Statistik) belegt, dass im Jahr 2016 über 1 Millionen junge Menschen (1.083.177 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige) in den Hilfen zur Erziehung gezählt wurden. Ca. ein Fünftel von ihnen sind im Grundschulalter zwischen 6 und 10 Jahren. Die o. g. ambulante SPFH zählt zu den ambulanten Leistungen, in der ca. 222.750 junge Menschen gezählt wurden, demzufolge eine Hilfe mit einem Anteil von 21 %.
Zur Einordnung des Fallbeispiels lassen sich mit Blick auf die amtliche Datenlage weitere Aussagen auf Gewährung, Verlauf und Beendigung der Hilfen zur Erziehung treffen:
- Familienstatus: Wie bei Tim und Lina sind die überwiegende Anzahl von Familien, in denen eine SPFH oder andere Leistungen der Erziehungshilfe eingesetzt werden, alleinerziehend, 51 % der Neufälle im Jahr 2016 bei der SPFH, wohingegen bei Eingliederungshilfen gem. § 35 a SGB VIII die Quote nur bei 33 % lag.
- Alter des Kindes: Tim ist zu Beginn der Hilfe 9 Jahre alt und seine Schwester 6 Jahre alt. Das galt 2016 landesweit für ca. 4.957 der 9-jährigen bzw. 5.102 der 6-jährigen Kinder. Eingliederungshilfen werden häufig für Kinder im Grundschulalter bzw. im Übergang zur weiterführenden Schule gewährt. 2016 wurde bei 9.809 der 9-jährigen eine Eingliederungshilfe begonnen.
- Hilfegründe: Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern wurde 2016 bei 59 % der neu begonnenen SPFHs, familiäre Konflikte wurden mit 24 % und schulische Probleme mit 12 % als Grund für eine ambulante Hilfe genannt. Bei neuen Eingliederungshilfen spielten vor allem Entwicklungsauffälligkeiten (65 %) und schulische bzw. berufliche Probleme bei jungen Menschen (54 %) eine Rolle.
- Dauer der Hilfe: Durchschnittlich endete 2016 eine SPFH nach 16 Monaten. Eine Maßnahme der Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII lief hingegen 24 Monate.
Neben der jugendhilflichen Versorgung der Braunschweiger Kinder und Jugendliche durch die Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe, nimmt die Abteilung „Jugendhilfe- und Inobhutnahmedienste“ die Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF/umA) wahr.
Entsprechend dem Bundestrend ist die Fallzahlentwicklung 2017/2018 in diesem Aufgabenbereich fortlaufend und schneller als erwartet gesunken. So erreichten im Jahr 2018 Braunschweig 22 umF/umA weniger als im Vorjahr. Unter den 111 Erstkontakten war die Zahl der weiblichen umF/umA mit 14 um 3 höher als im Jahr 2017. Es erfolgte in jedem Fall eine individuelle Perspektivklärung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachabteilung. Letztendlich konnten 25 umF/umA in andere Kommunen weiterverteilt werden.
Bei allen jungen Menschen wurde eine qualifizierte Inaugenscheinnahme durchgeführt und älter eingeschätzte Geflüchtete wurden von einer Inobhutnahme ausgeschlossen. Für die 18 jungen Menschen, die aufgrund vorliegender Verteilhindernisse gem. § 42 b SGB VIII[10] letztendlich in Braunschweig verbleiben mussten, wurde die Versorgung in einer stationären Jugendhilfemaßnahme veranlasst.
Zielrichtung der anschließenden Hilfen ist die Erlangung eines angemessenen Sprachniveaus, um einen Schulabschluss zu erwerben, eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen. Weiterführende Erziehungshilfen sollen den Integrationsprozess bis zum Beginn einer Ausbildung und der Verselbstständigung in eigenem Wohnraum mit Volljährigkeit unterstützen.
Aus fachlichen und personalwirtschaftlichen Gründen hat die Stadt Braunschweig, die in eigener Trägerschaft geschaffenen Jugendhilfeplätze für umF/umA bereits im Jahr 2017 reduziert, um der verringerten Zahl Geflüchteter Rechnung zu tragen. Da im Jahr 2018 die Zahl der Personen, die minderjährig und neu eingereist waren, nochmals weiter gesunken ist, wurde entschieden, die bisher wahrgenommene Betreuungstätigkeit der umF/umA zum Ende des Jahres 2018 vollständig auf einen freien Träger in Braunschweig (Remenhofstiftung) zu übertragen.
3.2 Ambulante Hilfen zur Erziehung
Im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung zeigen sich in den einzelnen Leistungen unterschiedliche Entwicklungen. Die Inanspruchnahme im ambulanten Bereich hat sich gegenüber dem Jahr 2016 geringer erhöht. Es ist sogar ein leichter Rückgang bei den Erziehungsbeistandsschaften (- 3 Fälle 2016/2017) und den Einzelbetreuungen (- 2 Fälle 2016/2017) zu verzeichnen.
Diese Entwicklung ändert sich 2018: Die Zahl der Einzelbetreuungen steigt um 8 Fälle (2017/2018) während sich die Hilfen bei den Erziehungsbeistandschaften weiter um 21 Fälle reduzieren.
Die Verschiebungen in diesen Hilfeformen lassen sich nur mit den unterschiedlichen Bedarfslagen erklären, auf die dann im Rahmen des gesetzlichen Anspruches mit einer bedarfsdeckenden Hilfe im Einzelfall reagiert werden muss.
Der moderate Anstieg der Sozialpädagogischen Familienhilfen (+ 8 Fälle in 2016/2017) entspricht dem Bemühen der Fachkräfte, möglichst frühzeitig Familiensysteme zu unterstützen und zu stabilisieren um ggfs. weitere zukünftige Hilfen und Inobhutnahmen zu vermeiden. Eltern sollen in ihren Versorgungs- und Erziehungskompetenzen frühzeitig Unterstützung und Beratung erhalten, um familiäres Zusammenleben kindeswohlorientiert zu gestalten.
Der stetige Anstieg dieser Hilfeart setzt sich in Braunschweig auch 2018 fort (+ 11 Fälle) und entspricht dem bundesweiten Trend seit dem Jahre 2016:
„Aktuell werden rund 21 % der jungen Menschen in den Hilfen zur Erziehung von dieser familienorientierten Leistung erreicht. Mit deutlichem Abstand folgen (...) Erziehungsbeistandschaften, die knapp 5 % der erzieherischen Hilfen ausmachen. Demgegenüber nehmen Soziale Gruppenarbeit, Betreuungshilfen, Erziehung in einer Tagesgruppe sowie intensive sozialpädagogische Einzelbetreuungen (ISE) mit anteiligen Werten, die zwischen 1 % und 2 % liegen, eine vergleichsweise geringe Größe im ambulanten Leistungssegment ein.“[11]
In der folgenden Grafik ist die bundesweite Verteilung der jungen Menschen in den Hilfen zur Erziehung nach Hilfearten erkennbar abgebildet:

Die kommunale Situation bei der Gewährung und Inanspruchnahme von Eingliederungshilfen ambulant/stationär bei einer (drohenden) seelischen Behinderung von jungen Menschen ist ein viel diskutierter Leistungstatbestand in der Kinder- und Jugendhilfe. Ergebnisse des Interkommunalen Vergleichsrings 2017 weisen in den meisten beteiligten Kommunen eine Fallsteigerung mit unterschiedlichen Ausprägungen aus. So gehört Braunschweig zu den Kommunen mit eher vergleichsweise moderaten Zuwächsen bei der Inanspruchnahmequote.[12]
Auch wie im letzten Berichtsjahr sind hierbei Schulbegleitungen in Form eines individuellen Einzelfallhelfers (Schulassistenz) ursächlich. Das Arbeitsteam der Eingliederungshilfe verfolgt im Rahmen der Einzelprüfung vor allem das Ziel die schulischen Ressourcen konsequent für die betroffenen jungen Menschen auszuschöpfen, um eine Eingliederung in den schulischen Kontext möglichst ohne Assistenzleistungen zu ermöglichen.
Durch den zeitnahen Einsatz alternativer ambulanter Eingliederungshilfen (sog. „Clearings“, „Koordinationen“ im schulischen Bereich oder im Hilfssystem) oder „Coachings“ (des Schülers mit seelischer Störung und Teilhabebeeinträchtigung direkt im Schulunterricht) wird fachlich eine fundierte Bedarfsanalyse erstellt.
Im Berichtsjahr (2016/2017) ist eine Fallsteigerung von 14 ambulanten Eingliederungshilfen (Schulbegleitung) zu verzeichnen. Dieser Trend setzt sich analog der bundesweiten Entwicklungen auch im Jahr 2018 mit einem etwas geringeren Zuwachs von 12 Leistungen fort.
3.4 Teilstationäre Hilfen
Die Tagesgruppen gem. § 32 SGB VIII stellen als teilstationäres Angebot für die betreuten jungen Menschen einen zusätzlichen Lebens- und Lernort neben Schule und Familie dar. Diese Form der Erziehungshilfe in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen, soziales Lernen in einer Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und vor allem die aktivierende Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie langfristig sichern. Dieses Angebot wird seit Jahren genutzt, ist auch in der Braunschweiger Jugendhilfelandschaft etabliert, allerdings aufgrund der veränderten Schulstrukturen auch Umgestaltungen unterworfen.
Die Fallzahl für dieses Leistungsangebot entspricht mit 17 durchschnittlich belegten Plätzen im Jahr 2017 weiterhin den Werten des Vorjahres.
3.5 Stationäre Hilfen
Im Segment der stationären Hilfen (§§ 33, 34 und § 35 a SGB VIII) ist 2018 in der Gesamtbetrachtung aller Leistungen nur ein moderater Zuwachs zu verzeichnen. Der Bedarf an stationären Hilfen ist in Braunschweig im Zeitraum von 2013-2018 um 5,23 % gestiegen. Zwischen 2017 und 2018 erfolgte bei den Unterbringungen im Rahmen der „klassischen“ Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII nur eine geringe Zunahme von vier Fällen (187 auf 191).
Allerdings vollzieht sich innerhalb der unterschiedlichen Leistungen eine Veränderung:
Die Zahl der Vollzeitpflegestellen konnte in den Jahren 2016/2017 ausgebaut werden (von 255 auf 268), so dass es in diesem Zeitraum gelungen ist, jüngere Kinder vorrangig in Pflegefamilien unterzubringen, um ihnen ein Aufwachsen in einer (Ersatz-) Familie zu ermöglichen. Diese Zielsetzung konnte auch in 2018 fortgesetzt werden, so dass die Anzahl der Kinder die in Pflegefamilien ein zweites Zuhause gefunden haben sogar auf 271 erhöht werden konnte.
4 Entwicklung des Kinderschutzes im Jahr 2017/2018
Die Zahl der Inobhutnahmen hat sich, bezogen auf das Vorjahr um 8,9 % verringert (28 Fälle weniger) und liegt 2018 nun bei 295 Fällen. Das weitere Absinken der Fallzahlen erfolgt entgegen dem bundesweiten Trend im Bereich der Inobhutnahmen. Die zuständige Abteilungs- und Teamleitungen sind hinsichtlich der weiteren Entwicklung sensibilisiert. Zum einen hinsichtlich möglicher präventiver Positiveffekte. Zum anderen aber auch um die hohen fachlichen Arbeitsstandards im Kinderschutz in Braunschweig – gerade auch in Zeiten vieler neu einzuarbeitender Mitarbeiter/innen –weiterhin verlässlich sicherzustellen.
Die Reduzierung der Inobhutnahmezahlen kann bei aller gebotenen Vorsicht als ein Indiz genommen werden, dass diese strategische Ausrichtung Erfolge aufweist. So arbeitet die Stadtverwaltung seit Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 intensiv an der Ausweitung von präventiven Angeboten unter anderem auch um Fälle des Kinderschutzes frühzeitig zu vermeiden.
Im Bereich der „Frühen Hilfen“ wird beispielsweise der sog. Baby-Besuchsdienst für Braunschweiger „Neubürgerinnen und Neubürger“ kontinuierlich weitergeführt. Hierbei ist es oberstes Ziel, Eltern frühzeitig eine bedarfsgerechte Unterstützung zu bieten, um eine gesunde Entwicklung des Kindes sowie die Eltern-Kind-Bindung zu fördern und damit Risiken für Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
Auch im Berichtszeitraum wurde das Angebot gut angenommen: 87,65 % der Braunschweiger Neubürgerinnen und Neubürger konnten bei einem ersten Besuch der Frühen Hilfen erreicht werden (1.945 Hausbesuche).
Die Mitarbeiterinnen informieren direkt in der Familie vor Ort über mögliche niedrigschwellige Unterstützungsmöglichkeiten des Fachbereiches sowie über Angebote für Kinder und Eltern im Stadtteil. Insbesondere Familien mit niedrigen sozialen Status profitieren von diesem aufsuchenden Angebot und wären mit sog. „Komm-Strukturen“ nicht zu erreichen.
Armut gehört hingegen zu den bedeutendsten Prädikatoren für Entwicklungsdefizite und Gesundheitsrisiken und Gefährdungen im Kindesalter. Aufgrund der multiplen Belastungen stellen Familien in Armutslagen (Arbeitslosigkeit, geringe formale Bildung und Alleinerziehendenstatus sowie der Versorgung mehrere Kinder oder das Auftreten von psychischen Erkrankungen) für die Frühen Hilfen eine relevante Zielgruppe dar, um eine möglichst frühzeitige Unterstützung anbieten zu können.[13]
Hierbei gilt weiterhin die strategische Ausrichtung, durch präventive Maßnahmen so umfassend wie nötig Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu fördern und zu unterstützen, auch mit der möglichen fachlichen Konsequenz eines Anstieges im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung. Die oberste Prämisse, mögliche Kindeswohlgefährdungen zu vermeiden, lässt hierbei monetäre Aspekte in den Hintergrund treten.
5 Fazit und Ausblick
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in den Jahren 2017/2018 eine leichte Leistungsausweitung, insbesondere bei den ambulanten Hilfen und dort im Bereich der Eingliederungshilfen, zu verzeichnen war.
Die aktuell festzustellende Stagnation bei den Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII kann vorsichtig mit dem weiter ausgebauten Netzwerk im Bereich der „Frühen Hilfen“ und einer frühzeitigen Gewährung von Maßnahmen aus dem Bereich der ambulanten Leistungen (besonders bei der Sozialpädagogischen Erziehungshilfe) interpretiert werden.
Der Bereich der Eingliederungshilfeleistungen wird, den bundesweiten Entwicklungen und den entsprechenden Prognosen der Fachöffentlichkeit folgend, auch in Braunschweig weitere Auswirkungen zeigen.
Desgleichen werden die Veränderungen in der Gesetzgebung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und dessen Auswirkungen auf die Jugendhilfe im folgenden Jahr mutmaßlich Effekte vorweisen.
Hinsichtlich einer Prognose wird daher die weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen, der Hilfen zur Erziehung und des Kinderschutzes im Jahr 2019 abgewartet werden müssen.
[1] Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJstat) (Hrsg.)
[2] Juliane Seifert (Staatssekretärin im Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend), Vorwort im Monitor Hilfen zur Erziehung 2018, Hrsg.: Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dortmund 2018
[3] Vgl. Diskussionspapier „Familienunterstützung in der Lebenswelt von jungen Menschen und ihren Familien“, AGJ S. 1, 2018
[4] Vgl. Diskussionspapier „Fachkräftegewinnung und-bindung im ASD und in den Hilfen zur Erziehung zukunftsfähig gestalten – Ausgangslage, Perspektiven, Instrumente“, AGJ, 2017
[5] ebenda, 2017, S. 21
[6] Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung
[7] vgl. IKO Vergleichsring, Dokumentation der 11. Phase der interkommunalen Vergleichsarbeit (Schwerpunkt 2016/2017),
S. 20ff.
[8] Quelle: IKO-Vergleichsring der mittleren Großstädte
[9] Vgl. Monitor Hilfen zur Erziehung (akjstat) 2018, S. 6ff.
[10] Vgl. § 42a SGB VIII Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise und § 42b SGB VIII Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher
[11] Monitor Hilfen zur Erziehung (akjstat) 2018, S. 13
[12] vgl. IKO Vergleichsring, Dokumentation der 11. Phase der interkommunalen Vergleichsarbeit (Schwerpunkt 2016/2017), S. 20ff.
[13] „Wie geht es Familien mit Kleinkindern in Deutschland?“ In: Datenreport Frühe Hilfen, Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut (DJI) und TU Dortmund (Hrsg.), 2018, S. 7
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