Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-09705

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Wirkung vom 1. August 2018 durch die Änderung des Gesetzes über die Tageseinrichtung für Kinder (KiTaG) u. a. beschlossen, dass Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung bis zu einer täglichen Betreuungszeit von 8 Stunden in Einrichtungen beitragsfrei betreut werden.

 

Diese Regelung wurde durch die Änderung der Entgelttarife für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung und für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig (DS 18-08627) zum 1. August 2018 umgesetzt.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 22. August 2018 um die Darstellung der Veränderung des Buchungsverhaltens gebeten, welches sich aus der Änderung der Entgelttarife ergibt. Die Anlagen 1 und 2 stellen die Belegung der Betreuungen in Krippe und Kindergarten in Einrichtungen und in der Kindertagespflege differenziert nach Stunden dar.

 

 

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Anlagen

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