Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-10179
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmenplanung in Natura 2000-Gebieten; Sachstand und Beteiligungsprozess
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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20.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Rahmenbedingungen
Das Land Niedersachsen ist europarechtlich verpflichtet die Natura 2000-Gebiete auf Dauer in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren beziehungsweise diesen wiederherzustellen. Die konkrete Umsetzung vor Ort wurde auf die unteren Naturschutzbehörden übertragen.
Die Natura 2000-Gebiete setzen sich aus den nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ausgewiesenen FFH-Gebieten und den EU-Vogelschutzgebieten auf Basis der EU-Vogelschutzrichtlinie zusammen.
Zu den Braunschweiger FFH-Gebieten gehören die nördliche Okeraue, Riddagshausen, Schapener Forst, Mascheroder und Rautheimer Holz sowie der Bereich Mehlkamp des Waldes bei Hondelage. Darüber hinaus existieren mit dem Querumer Wald einschließlich Thuner Sundern und Riddagshausen zwei EU-Vogelschutzgebiete.
Bezogen auf die einzelnen Natura 2000-Gebiete ist die angeführte allgemeine Verpflichtung zu konkretisieren und es sind die nötigen Erhaltungsmaßnahmen gem. Art. 6 Abs. 1 FFH-Richtlinie bzw. analog Art. 4 Abs. 1 und 2 EU-Vogelschutzrichtlinie festzulegen. Hierzu können gemäß § 32 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Managementpläne aufgestellt werden oder in Abhängigkeit von der Größe und Komplexität des Gebietes auch einfachere Instrumente wie Maßnahmenplan oder Maßnahmenblätter gewählt werden.
Gemäß der politischen Zielvereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) und dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) soll diese Maßnahmenplanung für FFH-Gebiete in Niedersachsen bis zum Ende des Jahres 2020 abgeschlossen sein.
Die Natura 2000-Maßnahmenplanung ist eine gutachtliche Fachplanung des Naturschutzes zur Identifikation und Darstellung der gebietsbezogenen notwendigen Maßnahmen. Ferner soll die Planung auch Empfehlungen zur weiteren Entwicklung des Gebietes geben. Hierbei werden die Nutzungsinteressen nach Art. 2 Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. Art. 2 EU-Vogelschutzrichtlinie angemessen berücksichtigt.
Für die Verwaltung als untere Naturschutzbehörde sind die Maßnahmenplanungen unmittelbar bindend, nicht aber für die durch die Planungen potentiell berührten Eigentümer, Nutzer, etc. Die herausgearbeiteten Erfordernisse sollen durch freiwillige Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Flächenerwerb, Gestattungsverträge, Vertragsnaturschutz, spezielle Naturschutz-Förderprogramme oder die Lenkung von Kompensationsmaßnahmen.
Sachstand
Der Umsetzungsstand für die Natura 2000-Gebiete der Stadt Braunschweig stellt sich wie folgt dar:
Für das „Mascheroder und Rautheimer Holz“ als Teilgebiet des FFH-Gebietes Nr. 365 (Wälder und Kleingewässer zwischen Mascherode und Cremlingen) liegt bereits ein Managementplan vor.
Für die beiden FFH-Gebiete „Pfeifengraswiese bei Schapen, Schapener Forst“ (FFH-Gebiet Nr. 103) und die „Braunschweiger Okeraue“ als Teilgebiet des FFH-Gebietes Nr. 90 wurden Maßnahmenblätter für die Maßnahmenplanung gewählt. Die Maßnahmenblätter für beide Gebiete liegen als Entwurf vor.
Die Maßnahmenplanungen können auf der Homepage der Stadt Braunschweig unter folgendem Link heruntergeladen werden:
www.braunschweig.de/natura2000.
Für das EU-Vogelschutzgebiet Nr. V48 „Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg“ (Querumer Wald mit Thuner Sundern), einschließlich eines Teils des FFH-Gebietes Nr. 101 „Eichen-Hainbuchenwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg“ (Mehlkamp) wird ein Managementplan erstellt, dessen Entwurf im 2. Quartal dieses Jahres vorliegen soll.
Auch für das FFH-Gebiet Nr. 366 und EU-Vogelschutzgebiet Nr. V49 „Riddagshäuser Teiche“ wird ein Managementplan erstellt, dessen Entwurf 2020 vorliegen soll.
Zur Übersichtlichkeit bzw. zur Verortung der angeführten Schutzgebiete ist eine Übersichtskarte beigefügt.
Die Stadt Braunschweig wird demnach die Vorgabe, die Maßnahmenplanung bis zum Ende des Jahres 2020 in Niedersachsen abzuschließen, nach derzeitigem Stand erfüllen.
Beteiligungsprozess
Zur Einbindung und zur Schaffung von Transparenz werden die Inhalte der Maßnahmenplanungen bei gemeinsamen Veranstaltungen mit den anerkannten Naturschutzvereinigungen, den Naturschutzbeauftragten, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der Ökologischen NABU-Station Aller/Oker (ÖNSA), dem Landvolk sowie den Vorsitzenden der Feldmarksinteressentschaften und Forstgenossenschaften als Multiplikatoren vorgestellt.
Zudem erfolgt ein - rechtlich nicht erforderliches - Beteiligungsverfahren, um begründete und zielführende Anregungen möglichst in den Planungen berücksichtigen zu können.
Am 12. Februar 2019 fanden zuletzt entsprechende Veranstaltungen statt, wobei die aktuell im Entwurf vorliegenden Maßnahmenblätter für den Schapener Forst und die Braunschweiger Okeraue von dem Verfasser Prof. Dr. Kaiser von dem Planungsbüro Arbeitsgruppe Land & Wasser, vorgestellt und erläutert wurden. Im Anschluss standen Prof. Dr. Kaiser sowie Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde für Fragen zur Verfügung. Für etwaige Anregungen wurde eine großzügig bemessene Frist bis Ende April 2019 gesetzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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