Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-09999
Grunddaten
- Betreff:
-
152. Änderung des Flächennutzungsplans "Campus Nord", Bebauungsplan "Campus Nord", HA 142 Stadtgebiet zwischen Bienroder Weg, Ottenroder Straße und Gleisanlagen im Süden und Osten Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat; 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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Anhörung
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12.03.2019
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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20.03.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
"1. Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die 152. Ände-rung des Flächennutzungsplans „Campus Nord“ beschlossen.“
2. Für das im Betreff genannte und in Anlage 3 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Campus Nord“, HA 142 beschlossen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Aufstellung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Planungsziel und Planungsanlass:
Basierend auf einer breiten Mitwirkung u. a. von Bürgerinnen und Bürgern, Institutionen und Politik spannt das im November 2018 beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) einen verbindlichen Rahmen für die künftige Stadtentwicklung auf und hält dazu konkrete Maßnahmen – gebündelt in Rahmenprojekten – bereit. Unter dem Leitziel „Braunschweigs Potenziale stärken“ wird im Arbeitsfeld „Kultur, freie Szene und Wissenschaft“ festgelegt, dass die Stärke der Kultur- und Wissenschaftsstadt durch eine bessere Vernetzung und Sichtbarkeit der Akteure zu bewahren und weiter zu entwickeln ist. Als Rahmenprojekt R.15 ist der hervorragend am Ringgleis gelegene Campus Nord Teil des ISEK.
Verkehrsmodell 2030:
Aktueller Anlass für den aktuellen Aufstellungsbeschluss ist das derzeit in der Entwicklung befindliche „Verkehrsmodell 2030“. Dieses Verkehrsmodell ist gesamtstädtisch für das Stadtbahnausbaukonzept und darüber hinaus auch regionsweit für die Weddeler Schleife erforderlich. In Bezug auf das Stadtbahnausbaukonzept wird das Verkehrsmodell 2030 insbesondere vom Land Niedersachsen im Rahmen der Entscheidung über die Zuteilung von Fördermitteln benötigt.
In dem Verkehrsmodell 2030 dürfen nur Baugebiete berücksichtigt werden, für die (mindestens) ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Aufgrund ihrer Lage sind einige Baugebiete, für die es bisher keinen Aufstellungsbeschluss gibt, von besonderer Bedeutung für das Stadtbahnausbaukonzept. Im Bereich des Stadtbezirkes 331 Nordstadt handelt es sich dabei um das Gebiet Campus Nord. Die Aufstellungsbeschlüsse müssen spätestens im ersten Quartal 2019 gefasst sein.
Städtebauliches Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität (TU) Braunschweig unter dem Titel „CoLiving Campus“ am Standort ein gemischtes urbanes Quartier mit Nutzungen aus den Bereichen Wohnen und Arbeiten, Bildung und Forschung, Kultur und Versorgung sowie Ökologie und Nachhaltigkeit zu entwickeln und dabei im Hinblick auf die östlich der Beethovenstraße gelegenen, aktuell unterschiedlich genutzten Grünräume adäquate Freiraumqualitäten zu berücksichtigen. Dabei impliziert das Wort CoLiving bereits die angestrebte gemeinschaftlich orientierte Mischnutzung von Gebäuden und Freiflächen zum Wohnen und Arbeiten bzw. für Erholungs- und Freizeitnutzungen.
Im vergangenen Jahr haben sich Architekturstudenten mehrerer Universitäten im Rahmen des von der TU Braunschweig ausgelobten „Johannes-Göderitz-Preises“ mit der städtebaulichen und inhaltlichen Neuordnung des Stadtraums im Bereich des ehemaligen Kasernengeländes sowie der östlich angrenzenden Flächen beschäftigt und dabei unterschiedliche Konzeptüberlegungen erarbeitet. Insbesondere die Ideen und Ansätze der Preisträger können eine Diskussionsgrundlage für die weitere Rahmenplanung sein. Dabei werden die von vielen Studierenden baulich hoch verdichteten Räume der bestehenden Grünstrukturen östlich der Beethovenstraße aus städtebaulicher Sicht kritisch wahrgenommen. Es ist vorgesehen, in diesem Bereich unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Belange und bestehender Nutzungen (z. B. Bauwagensiedlung und lokaler Initiativen wie z. B. IFU BOTNIK e.V.) sowie der Ergebnisse kommender Planungs- und Beteiligungsprozesse vorhandene Freiraumqualitäten aufzugreifen, weiterzuentwickeln und planungsrechtlich zu sichern.
Im Rahmen der Entwicklung dieses begehbaren Wissenschaftslabors plant die Verwaltung gemeinsam mit der TU Braunschweig in einem nächsten Schritt mit professioneller Unterstützung unterschiedliche partizipatorische Prozesse wie Interviews und Workshops unter Einbindung lokaler Akteure sowie künftiger Bewohner durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Prozesse werden im Anschluss den zuständigen Gremien vorgelegt und werden anschließend in der Aufstellung des Bebauungsplans einfließen.
Zur planungsrechtlichen Sicherung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, da für weite Teile des Geltungsbereichs kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert und die beabsichtigte Entwicklung nicht auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch beurteilt werden kann. Innerhalb von Randbereichen zu den umgebenden Straßen ragen Teilabschnitte bestehender Bebauungspläne aus den 50er und 60er Jahren in den Geltungsbereich, deren Festsetzungen sehr eng gefasst wurden bzw. teilweise den örtlichen Verhältnissen nicht entsprechen.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den gesamten Bereich als Sonderbauflächen dar. Aus dieser Darstellung können die angestrebten Misch- und Grünflächennutzungen nicht entwickelt werden. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan müssen hierfür im Parallelverfahren entsprechend geändert werden. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans wird im Vergleich zum Bebauungsplanumgriff um einen nördlich anschließenden Teilbereich erweitert, da die auch hier dargestellten Sonderbauflächen, die ursprünglich als Erweiterungsbereiche für die Technische Universität vorgesehen waren, nicht mehr den aktuellen Planungen und örtlichen Verhältnissen entsprechen.
Empfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt die 152. Änderung des Flächennutzungsplans „Campus Nord“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Campus Nord“, HA 142.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
|
1,2 MB
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