Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-10017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

"1.Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangene Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß Anlagen 4 und 6 zu behandeln.

 

2.Die Aufhebungssatzungen für die in der Sitzung ausgehängten Bebauungspläne

AP 6 (Baublock 61/8 d Urfassung) vom 16. März 1962, AP 7 (Baublock 61/8 e Urfassung) vom 16. März 1962, AP 8 (Baublock 61/8 g Urfassung) vom 8. November 1958, HO 4 (Baublock 61/6 a Urfassung) vom 30. August 1957, HO 6 (Baublock 61/6 d Urfassung) vom 24. November 1961, LE 23 (Baublock 62/1 b, 1. Änderung) vom 4. März 1968, WI 23 (Baublock 61/5 a Urfassung) vom 5. Mai 1959, WI 52 (Baublock 64/1 a Urfassung) vom 2. September 1961 werden gem. § 1 (8) in Verbindung mit § 10 (1) BauGB beschlossen.

 

3.Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht zu den Aufhebungssatzungen wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.

 

Planungsziel

 

In dem Stadtgebiet Westliches Ringgebiet zwischen A 391, Rudolfplatz, Celler Straße, Westlichem Umflutgraben, Luisenstraße und Münchenstraße sowie dem Stadtteil Gartenstadt wurden die folgenden Bebauungspläne vom Rat der Stadt Braunschweig als Satzung beschlossen und traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft:

AP 6 (Baublock 61/8 d Urfassung), Rechtskraft 16. März 1962,

AP 7 (Baublock 61/8 e Urfassung), Rechtskraft 16. März 1962,

AP 8 (Baublock 61/8 g Urfassung), Rechtskraft 8. November 1958,

HO 4 (Baublock 61/6 a Urfassung), Rechtskraft 30. August 1957,

HO 6 (Baublock 61/6 d Urfassung), Rechtskraft 24. November 1961,

LE 23 (Baublock 62/1 b, 1. Änderung), Rechtskraft 4. März 1968,

WI 23 (Baublock 61/5 a Urfassung), Rechtskraft 5. Mai 1959,

WI 52 (Baublock 64/1 a Urfassung), Rechtskraft 2. September 1961

 

Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne AP 6, AP 7, AP 8, HO 4, HO 6, LE 23 und WI 23 lagen bei ihrer Aufstellung bereits in dem im Wesentlichen bebauten Siedlungsgebiet Westliches Ringgebiet. Der Bebauungsplan HO 6 bildete zusätzlich die Grundlage für die Entwicklung der HBK (Staatliche Hochschule für Bildene Künste) am Johannes-Selenka-Platz. Der Bebauungsplan WI 52 bereitete die Ortsteilentwicklung Gartenstadt vor. Die damaligen Planungen sind heute im Wesentlichen umgesetzt. Abweichungen gegenüber der Ursprungsplanung wurden durch Überplanung mit weiteren Bebauungsplänen umgesetzt.

 

Die aufzuhebenden Bebauungspläne bezogen sich bezüglich der zulässigen Art der baulichen Nutzung auf die Braunschweiger Bauverordnung (BVO) mit dem dazugehörigen Baunutzungsplan (BNP) aus dem Jahr 1957/Ergänzung 1963. Mit Urteil vom 24. November 1999 stellte das Verwaltungsgericht Braunschweig fest, dass diese Bauverordnung durch Fristablauf außer Kraft getreten ist. Die aufzuhebenden Bebauungspläne haben mit dem Außerkrafttreten der Bauverordnung eine wesentliche Rechtsgrundlage verloren und sind deshalb nicht mehr anwendbar. Um diese Situation rechtlich einwandfrei nachvollziehbar zu machen und so die planungsrechtliche Situation zu bereinigen, sind förmliche Aufhebungs-verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches erforderlich.

 

Zur Schaffung einer einwandfreien planungsrechtlichen Situation sollen die Bebauungspläne AP 6, AP 7, AP 8, HO 4, HO 6, LE 23, WI 23 und WI 52 endgültig aufgehoben werden. Die Aufhebungen dienen auch der Bereinigung des Plankatasters.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 27. Juli 2018 bis 28. August 2018 durchgeführt. Es ist eine Stellungnahme eingegangen. Diese ist in der Anlage 4 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

Am 11. Dezember 2018 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 10. Januar 2019 bis 11. Februar 2019 durchgeführt. Es ist eine Stellungnahme eingegangen. Diese ist in der Anlage 6 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen 4 und 6 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und die Aufhebung der Bebauungspläne AP 6 (Baublock 61/8 d Urfassung), AP 7 (Baublock 61/8 e Urfassung), AP 8 (Baublock 61/8 g Urfassung), HO 4 (Baublock 61/6 a Urfassung), HO 6 (Baublock 61/6 d Urfassung, LE 23 (Baublock 62/1 b, 1. Änderung), WI 23 (Baublock 61/5 a Urfassung), WI 52 (Baublock 64/1 a Urfassung) als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.
 

 

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Anlagen

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