Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10168
Grunddaten
- Betreff:
-
Abstimmungsvereinbarung zur Wertstoffsammlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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19.03.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über den Beschluss der Abstimmungsvereinbarung um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Oberbürgermeister zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 der Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Erläuterung:
Seit 2014 gibt es in Braunschweig die Wertstofftonne (siehe hierzu auch DS Nr. 18-09781). Mit den Dualen Systemen ist ein System der gegenseitigen Mitbenutzung vereinbart, so dass alle Wertstoffe gemeinsam in einer Tonne gesammelt werden können. Die Abfuhr der Wertstoffe erfolgt innerhalb der Stadt Braunschweig gemäß Gebietsaufteilung entsprechend der Anteile an Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen. Mit den Dualen Systemen ist in der noch gültigen Abstimmungsvereinbarung eine Aufteilung im Verhältnis rd. 80/20 (80,8 % Verpackungen, 19,2 % stoffgleiche Nichtverpackungen) vereinbart worden.
Zum 1. Januar 2020 sind sowohl der kommunale Anteil als auch der Anteil der Dualen Systeme an der Wertstoffsammlung neu auszuschreiben. Durch das neue Verpackungsgesetz werden der Stadt weitreichendere Rechte als bisher zur Ausgestaltung des Systems eingeräumt. Vor dem Hintergrund der Neuausschreibung und der neuen Gesetzeslage ist daher eine Neuabfassung der Abstimmungsvereinbarung erforderlich und sinnvoll, um die neuen Regelungen des Verpackungsgesetzes zu berücksichtigen.
Die Abstimmungsgespräche hierzu sind inhaltlich jetzt abgeschlossen und die Inhalte der Abstimmungsvereinbarung liegen zur Beschlussfassung vor. Die in der Abstimmungsvereinbarung enthaltene Systembeschreibung für LVP ist Grundlage für die demnächst vorzunehmende Ausschreibung. Die Verwaltung geht davon aus, dass vor der Unterzeichnung noch letzte redaktionelle Änderungen vorzunehmen sein werden.
Im Wesentlichen erfolgte eine Neugliederung der Abstimmungsvereinbarung, um die Regelungen des Verpackungsgesetzes zu implementieren. Die vorgenommenen Änderungen haben kaum Auswirkungen auf die Wertstofferfassung und -entsorgung in der Stadt.
Im Rahmen der Abstimmungsgespräche haben die Dualen Systeme einen höheren Anteil an stoffgleichen Nichtverpackungen als bislang vermutet und eine Anpassung der Anteile gefordert. Dies deckt sich mit Untersuchungen der Verwaltung zur Zusammensetzung der Inhalte der Wertstofftonne, die einen Anteil der stoffgleichen Nichtverpackungen über 20 % ergaben. In den Verhandlungen konnte erreicht werden, dass beide Wertstoffhöfe zukünftig der Kommune zugeordnet werden. Das erspart in Folge eine aufwendige Neuordnung der Gebietsaufteilung und erhöht den kommunalen Anteil (Anteil stoffgleicher Nichtverpackungen) auf realistische 21,7 %.
Weiterhin wurde aufgrund der Vielzahl an Neubaugebieten die Behälteranzahl bei der Wertstofftonne in der entsprechenden Systembeschreibung (Anlage 3 der Abstimmungsvereinbarung) nach oben korrigiert. Gleichzeitig wurden die in den letzten Jahren neu installierten und die in Planung befindlichen Unterflurstationen sowohl für die haushaltsnahe Sammlung (Leichtverpackungen, stoffgleiche Nichtverpackungen) als auch für die Sammlung im öffentlichen Straßenraum (Papier, Glas) in die Vereinbarung aufgenommen.
Weitere inhaltliche Änderungen ergeben sich für die Stadt Braunschweig nicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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140,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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108,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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447 kB
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4
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(wie Dokument)
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351,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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164,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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180,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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180,2 kB
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8
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(wie Dokument)
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84,5 kB
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9
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(wie Dokument)
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7,2 kB
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