Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-10212

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 15.02.2019 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten – einschl. der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes – werden aufgrund der Kostenberechnung vom 21.02.2019 auf 3.234.700 € festgestellt.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.

 

2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens

 

Bei der am 19.09.2017 im Wilhelm-Gymnasium, Leonhardstraße 63, durchgeführten Brandverhütungsschau sind massive Brandschutzmängel festgestellt worden.

 

Um eine Nutzungsuntersagung zu verhindern, wurden zur Verringerung des Gefährdungsrisikos in einem ersten Schritt in Absprache mit der Bauordnung und der Feuerwehr Ad-hoc Maßnahmen umgesetzt.

 

In einem weiteren Schritt wurde nunmehr ein Brandschutzkonzept und eine darauf aufbauende Planung erstellt. Anschließend soll ein Genehmigungsverfahren eingeleitet werden.

 

Im Rahmen der hier vorgelegten Baumaßnahme werden der erste und der zweite bauliche Rettungsweg dauerhaft sichergestellt.

 

Zur Beschleunigung der Baumaßnahme aufgrund des befristeten Bauablaufes für die Brandschutzsanierung des Wilhelm-Gymnasiums wird für die eigentliche Baumaßnahme im Vorfeld die Errichtung eines Ausweichquartiers erforderlich.

 

 

3. Angaben zum Raumprogramm

 

Da es sich um eine reine Brandschutzmaßnahme handelt, sind keine zusätzlichen Räumlichkeiten zur Schulnutzung dauerhaft geplant.

 

Das Gespräch mit der Schulleitung ergab, dass keine Kompensationsmöglichkeiten für den Entfall der Flurbereich bzw. Klassen während der Bauphase vorhanden sind.

Wird eine Flurzone mit sechs Klassenräume gleichzeitig saniert, werden auch sechs Ausweich-klassenzimmer (Container) benötigt.

 

4. Erläuterungen zur Planung

 

Die Brandschutzsanierung, basierend auf dem Brandschutzkonzept, umfasst unter anderem die Erneuerung/Installation einer Brandmeldeanlage sowie einer Sicherheitsbeleuch-tungsanlage. Zur Sicherstellung der baulichen Rettungswege und Reduzierung der Brandlasten werden die vorhandenen Bestandsleitungen/Unterverteilungen ertüchtigt und ggf. umverlegt. Die Lüftungsanlage muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden bzw. wird teilweise erneuert bzw. rückgebaut. Leitungen, die Brandschutzabschnitte durchqueren, werden entsprechend den jeweiligen Anforderungen mit Brandschottungen ertüchtigt.

 

Begleitend zu den haustechnischen Anlagen werden die Decken- sowie die Wandkonstruktionen einschließlich der Leuchten, Brandschutzabschlüsse, Brandschutztüren entsprechend den Brandschutzanforderungen im Brandschutzkonzept ertüchtigt.

 

5. Techniken für regenerative Energien

 

Bei der Baumaßnahme wird die Nutzung regenerativer Energien nicht berücksichtigt, da es sich ausschließlich um eine Brandschutzsanierung handelt.

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

 

Der Behindertenbeirat der Stadt Braunschweig wurde im Abstimmungsgespräch mit FB 65 über die anstehende Brandschutzsanierung des Gebäudes informiert. Es wurde festgestellt, dass die Sanierungsmaßnahmen einer später im Zusammenhang mit der eigentlichen Schulsanierungsmaßnahme stattfindenden Gesamtsanierungsmaßnahme und damit der Herstellung von Barrierefreiheit nicht entgegensteht.

 

Im Rahmen der Brandschutzsanierung wird die Anordnung von sog. „Evak-Chairs“ in jedem Treppenraum vorgenommen.

 

Zudem erhalten alle Türen, die sich in den Fluren bzw. Fluchtwegen befinden, eine automatische Schließung mit Feststelleinrichtung. Diese Türen bleiben somit immer offen und fallen nur im Brandfall zu.

 

7. Kosten

 

Bei der Brandschutzsanierung des Wilhelmgymnasiums handelt es sich um ein gefördertes Programm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIP II). Die Anmeldung zur Förderfähigkeit der Maßnahme Wilhelmgymnasium nach KIP II ist im Dezember 2018 erfolgt, förderfähig sind 1.632.100 €.

 

Die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 21.02.2019  3.234.700 €.

 

Einzelheiten sind den Anlage 1 und 2 zu entnehmen.

 

 

 

8. Bauzeit

 

Die Maßnahme soll in der Zeit von Juli 2019 bis Dezember 2021 ausgeführt und bis Dezember 2022 abgeschlossen werden.

 

9. Finanzierung

 

Für die Brandschutzmaßnahmen am Wilhelm-Gymnasium werden Haushaltsmittel in Höhe von 3.234.700 € benötigt, so dass ein neues Einzelprojekt einzurichten ist. Um den Beginn der Brandschutzmaßnahmen zu forcieren, um u. a. entsprechende Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KIP II) gewinnen zu können, ist vorgesehen, die für 2019 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 750.000 € außerplanmäßig zu beantragen. Dem Rat wird hierfür in einer seiner nächsten Sitzungen ein entsprechender Antrag auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Entscheidung vorgelegt.

 

Im Zuge der anstehenden Planungen für den Haushalt 2020 und das Investitionsprogramm 2019 – 2023 wird die Verwaltung die Jahresraten der Brandschutzsanierung an den Bewilligungszeitraum nach dem KIP II sowie für die allgemeine Sanierung wie folgt anpassen:

 

Gesamtkosten

in T€

bis 2019

in T€

2020

in T€

2021

in T€

2022

in T€

2023

in T€

Restbedarf ab 2024

in T€

3.234,7

750

2.000

484,7

 

 

 

 

Für die Maßnahme sollen Fördergelder nach KIP II in Höhe von 1.632.100 € in Anspruch genommen werden, wofür diese bis spätestens Ende 2022 abgeschlossen sein muss.



 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise