Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10181
Grunddaten
- Betreff:
-
"Sozialer Arbeitsmarkt" mit dem Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG Möglichkeiten und Chancen für Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT V - Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat
- Beteiligt:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Vorberatung
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07.03.2019
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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21.03.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss
1. Die VHS-Arbeit und Beruf GmbH wird im Kontext ihrer grundsätzlichen Zuständigkeit für kommunale Beschäftigungsförderung mit allen beteiligten städtischen Organisationseinheiten mit der Steuerung und Umsetzung des Bundesprogramms „Sozialer Arbeitsmarkt“ mit dem Teilhabechancengesetz SGB II § 16i für bis zu 150 Personen beauftragt.
2. Die VHS Arbeit und Beruf GmbH stellt bis zu 100 Personen zum Einsatz in eigenen Projekten bzw. anderer Tätigkeiten im Konzern Stadt Braunschweig ein.
3. Die VHS Arbeit und Beruf GmbH koordiniert die Abwicklung mit den freien Trägern.
Hierzu gehört auch die Entgegennahme und das Bescheiden von Anträgen, die
Vorbereitung der Auszahlungen an die freien Träger durch die Stadt sowie das Controlling.
4. Das Dezernat für Soziales, Schule, Gesundheit und Jugend wird einen Vorschlag unterbreiten, wie die Auszahlung an die freien Träger von Seiten der Stadt geregelt werden kann.
5. Der VHS Arbeit und Beruf GmbH werden für diese Aufgaben die benötigten Finanzmittel, wie in der Modellrechnung Teil 1 dargestellt, für die Jahre 2019 - 2024 in Höhe von bis zu 2.115.134 € zur Verfügung gestellt.
6. Für die Beschäftigung von bis zu 50 Personen bei freien Trägern stellt die Stadt, wie in der Modellrechnung Teil 2 dargestellt, für die Jahre 2019 – 2024 Finanzmittel in Höhe von bis zu 800.463 € zur Verfügung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Gesetzesänderung bietet der Bund eine Basis für den Einstieg in einen öffentlich geförderten sozialen Arbeitsmarkt. Trotz der guten konjunkturellen Entwicklung und rückläufiger Arbeitslosenzahlen in den vergangenen Jahren gibt es auch in Braunschweig nach wie vor eine zahlenmäßig bedeutsame Gruppe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen, die seit langem Leistungen der Grundsicherung beziehen und ohne besondere Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf eine reguläre Beschäftigung haben. Im Dezember 2018 waren es 2441 Personen allein in der Stadt. Mit dem Teilhabechancengesetz beabsichtigt die Bundesregierung, ihre sozialstaatspolitische Verantwortung wahrzunehmen und ein wichtiges Signal gegen ein Auseinanderdriften und für die Stärkung des Zusammenhalts in der Gesellschaft zu senden. Durch intensive Betreuung, gute Beratung, gezielte Unterstützung und wirksame Förderung sollen die Teilhabechancen von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen an der guten konjunkturellen Entwicklung in Deutschland verbessert werden. Die Rahmenbedingungen sind so ausgestaltet, dass es allen potentiellen - privaten und öffentlichen - Arbeitgebern ermöglicht wird, die benötigten geförderten Arbeitsplätze anzubieten.
Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände, das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen bitten in einem gemeinsamen Schreiben vom Januar 2019 die Gebietskörperschaften und alle anderen Arbeitsmarktpartner um intensive und nachhaltige Unterstützung bei der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Niedersachsen. Nur gemeinsam wird es gelingen, die Langzeitarbeitslosigkeit in Niedersachsen wirksam zu bekämpfen.
Das Jobcenter Braunschweig beabsichtigt, 150 Arbeitsplätze im öffentlichen Bereich zu fördern (100 bei der VHS Arbeit und Beruf GmbH und 50 bei den freien
Wohlfahrtsverbänden). Darüber hinaus sind etwa 50 Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft vorgesehen.
Für eine Bewertung der finanziellen Auswirkungen für die Stadt Braunschweig im Rahmen der Aufgabe der kommunalen Beschäftigungsförderung bei der VHS Arbeit und Beruf GmbH sowie der Unterstützung der Wohlfahrtsverbände sind mehrere Aspekte zu beachten.
1. Modellrechnungen „Lohnkosten – Projektkosten – Kosten der Unterkunft (KdU)“
Die folgenden Modellrechnungen bieten einen Überblick über das Gesamtvolumen und gleichzeitig eine Zuordnung des zu erwartenden finanziellen Aufwands zu den einzelnen Jahren. Im Sinne der Vergleichbarkeit wurde auf eine dynamische Anpassung im Projektverlauf sowohl der Lohnkosten als auch der KdU-Anteile (KdU=Kosten der Unterkunft) verzichtet. Die Darstellung ist rein linear. Berücksichtigt sind auch die zu erwartenden Aufwendungen auf Seiten der Stadt im Bereich der Projektaktivitäten, die auf dem 2. Arbeitsmarkt angesiedelt und zukünftig auch von der „Zusätzlichkeit“ entbunden sind.
Ebenfalls eingerechnet sind für die 100 Mitarbeitenden im städtischen Bereich anfallende Kostenanteile der VHS-Tochter für Projektsteuerung, -koordination und –abwicklung.
Das Gesetz sieht vor, dass der Bund die Lohnkosten 5 Jahre fördert. Die Förderung erfolgt dabei ab dem 3. Jahr degressiv: 100% im ersten und zweiten Förderjahr und dann jeweils um 10 % absteigend auf 90%, 80% und 70% für die Jahre drei bis fünf. Eine Ausnahme bilden solche Personen, die bereits aktuell eine Förderung durch andere Bundesprogramme erhalten. Diese werden direkt dem dritten Förderjahr zugerechnet.
Dadurch entstehen bereits in den Jahren 2019 und 2020 die entsprechenden
Lohnkostenanteile der Stadt.
Es ist davon auszugehen, dass die teilnehmenden Personen und die mit Ihnen in einer
Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II zusammenlebenden Haushaltsangehörigen in der Regel aufgrund des im Rahmen der Teilnahme erzielten Erwerbseinkommens keinen oder einen reduzierten Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II besitzen werden. Daraus ergibt sich für den städtischen Haushalt eine Entlastung hinsichtlich des kommunalen Anteils an den Aufwendungen für Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II.
Dabei ist auch die entsprechend geringere Erstattung dieses kommunalen Anteils durch Bund bzw. das Land zu berücksichtigen. Der Kalkulation dieser Entlastung liegen die tatsächlichen durchschnittlichen Aufwendungen des Jobcenters für die KdU und Heizung inkl. Warmwasserkosten für den durchschnittlichen Zuschnitt einer Bedarfsgemeinschaft zu Grunde.
Für die 100 Personen werden in der unten dargestellten Modellrechnung folgende Annahmen zugrunde gelegt: 45 Personen arbeiten in Vollzeit mit 39 Wochenstunden und 55 Personen in Teilzeit mit 30 Wochenstunden. Für die 50 Personen in der Modellrechnung Teil 2 sind die angenommenen Teilnehmerdaten entsprechend angepasst. Tatsächlich können diese Anteile varriieren und sich später anders darstellen. Eine präzise Vorausschau bezüglich der Teilnehmenden ist nicht möglich, daher muss mit Annahmen kalkuliert werden.
Der Lohnkostenberechnung liegt die Einstiegsgruppe für Helfertätigkeiten des Haustarifvertrags der VHS Braunschweig zugrunde. Die Einstellung der einzelnen Personen erfolgt im Jahr 2019 stufenweise, so dass sich bei einer individuellen Förderung von bis zu fünf Jahren das Gesamtvorhaben über mindestens sechs Haushaltsjahre erstreckt.
Der Darstellung der Ersparnisse durch anderweitige Aufgabenwahrnehmung in der Modellrechnung liegen folgende erfahrungsbasierte Annahmen zugrunde:
- Zum Betrieb einer Schulcafeteria werden ca. 50 Personalstunden pro Woche benötigt, verteilt auf eine Fachkraft und Helfertätigkeiten. Bei einer Entlohnung nach dem Tarif der VHS Braunschweig entsteht daraus ein Aufwand von rd. 40.000,- € Personalkosten jährlich.
Die Aufnahme des Betriebes an der Ricarda-Huch-Schule ist für den August 2019 geplant (Auftrag des Fachbereichs Schule im Rahmen der VHS-Zuständigkeit für Schulessensversorgung laut Gesellschaftsvertrag der VHS Arbeit und Beruf GmbH). Würde die Stadt Braunschweig die Essensversorgung ohne Unterstützung der VHS umsetzen, entstünden die in der Modellrechnung geschätzten Mehrkosten.
- Einsatz von zwei Personen in Vollzeit in der sog. "HundeSoko" („Unser sauberes Braunschweig“), die in der Stadt bei Bedarf z. B. auf Gehwegen und Spielplätzen Hundekot entfernt.
Die Darstellung der KdU-Ersparnis folgt den von dem Fachbereich Soziales und Gesundheit ermittelten Werten.
Modellrechnung Teil 1: Lohn- und anteilige Projektkosten für 100 Personen bei der VHS
Jahr | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | Summe 2019 - 2024 |
Personal- und Sachkosten für zusätzliche 100 MA | 1.082.244 € | 2.159.667 € | 2.159.667 € | 2.159.667 € | 2.159.667 € | 1.077.423 € | 10.798.337 € |
Erträge vom Jobcenter | 1.007.983 € | 2.020.556 € | 1.851.144 € | 1.645.461 € | 1.439.778 € | 718.282 € | 8.683.204 € |
Erträge von städt. FB'en | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Summe VHS | -74.262 € | -139.111 € | -308.524 € | -514.207 € | -719.889 € | -359.141 € | -2.115.134 € |
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Einsparungen KdU- Leistungen | 164.695 € | 329.389 € | 329.389 € | 329.389 € | 329.389 € | 164.695 € | 1.646.946 € |
erwartete Aufwendungen der Stadt bei |
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SchuBiCa | 16.688 € | 40.000 € | 40.000 € | 40.000 € | 40.000 € | 20.000 € | 196.688 € |
Unser sauberes BS (USB) | 27.150 € | 54.300 € | 54.300 € | 54.300 € | 54.300 € | 27.150 € | 271.500 € |
Summe Stadt | 208.533 € | 423.689 € | 423.689 € | 423.689 € | 423.689 € | 211.845 € | 2.115.134 € |
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Summe Konzern Stadt | 134.271 € | 284.578 € | 115.165 € | -90.518 € | -296.200 € | -147.296 € | 0 € |
Modellrechnung Teil 2: Lohnkosten für 50 Personen bei den Wohlfahrtsverbänden
Jahr | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | Summe 2019 - 2024 |
Personalkosten für zusätzliche 50 MA | 515.354 € | 1.028.413 € | 1.028.413 € | 1.028.413 € | 1.028.413 € | 513.059 € | 5.142.065 € |
Erträge vom Jobcenter | 503.991 € | 1.010.278 € | 925.572 € | 822.730 € | 719.889 € | 359.141 € | 4.341.602 € |
Erträge von städt. FB'en | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Summe FT | -11.363 € | -18.135 € | -102.841 € | -205.683 € | -308.524 € | -153.918 € | -800.463 € |
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Einsparungen KdU- Leistungen | 82.348 € | 164.695 € | 164.695 € | 164.695 € | 164.695 € | 82.348 € | 823.473 € |
erwartete Aufwendungen der Stadt bei | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Summe Stadt | 82.348 € | 164.695 € | 164.695 € | 164.695 € | 164.695 € | 82.348 € | 823.473 € |
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Summe Konzern Stadt | 70.984 € | 146.560 € | 61.853 € | -40.988 € | -143.829 € | -71.570 € | 23.010 € |
2. Vorteile für die kommunale Beschäftigungsförderung und für die Stadt Braunschweig
Neben der o. g. sozialstaatspolitischen Verantwortung können mit diesem neuen Programm viele arbeitsmarktpolitische Projekte der Braunschweiger kommunalen Beschäftigungsförderung bei der VHS Arbeit und Beruf GmbH stabilisiert werden. Anknüpfend an die bisherige Projekt- und Förderstruktur sollen Förderketten für die berechtigten Langzeitarbeitslosen aufgebaut werden. Geplant ist, die aktuell für Arbeitsgelegenheiten (AGH) laufenden Beschäftigungsmaßnahmen mit gefördert Beschäftigen nach SGB II §16i zu besetzen.
Konkret betrifft dies die Maßnahmen:
- „Manuelle Reinigung der Innenstadt“ mit 20 Arbeitsplätzen
- „Wildkrautbeseitigung“ mit 20 Arbeitsplatzen
- „Entfernung von Graffiti“ mit 10 Arbeitsplätzen
- „Bauprojekt im Garten-Landschafts-Bau“ mit 15 Arbeitsplätzen.
Gleichzeitig könnten hier die Aufgabengebiete erweitert werden, da die bisherige
Einschränkung beim Einsatz von Arbeitsgelegenheiten nach SGB II §16d, dass nur zusätzliche Tätigkeiten durchgeführt werden können, entfällt, und jetzt auch die Erledigung kommunaler Pflichtaufgaben möglich werden.
Im Bereich der Schulessensversorgung (SchuBiCa) sollen bis zu 20 zusätzliche Personen eingesetzt werden. Diese können so nach und nach im Projekt integriert werden und stehen dann bei einer anstehenden Ausweitung der Schulessensversorgung z. B. bei der GS Nibelungen oder GS Waggum, als angelernte Kräfte zur Verfügung.
Diese geplante Umstrukturierung und Ausweitung geht nicht zu Lasten bestehender Beschäftigungs-verhältnisse. Dasselbe gilt nach Aussage der freien Träger auch für alle dort geplanten Einsatzgebiete. Nach aktuellem Stand sind in diesem Bereich folgende Einsätze geplant:
- etwa 12 Arbeitsplätze beim DRK in der „Kaufbar“ und im Sozialkaufhaus „Jacke wie Hose“
- etwa 15 Arbeitsplätze bei der AWO in der „Radstation“
- etwa 4 Arbeitsplätze beim Mütterzentrum zum Einsatz im „Mehrgenerationenhaus“
3. Einschätzung VHS: Projektverlauf und mögliche weitere Synergieeffekte, Risiken
Vorgeschlagen wird, dass die VHS-Tochter im Kontext ihrer Zuständigkeit für kommunale Beschäftigungsförderung auf der Basis von verbindlichen Absprachen mit allen beteiligten kommunalen Fachbereichen mit der Steuerung und Umsetzung dieses neuen Programms beauftragt wird. Dazu zählt auch die Kooperation mit den freien Trägern und die Koordination der dafür erforderlichen Abläufe. Dafür wird zeitnah ein Vorschlag unterbreitet, wie die Auszahlung an die freien Träger nach Vorbereitung durch die VHS-Tochter rechtssicher von Seiten der Stadt geregelt werden kann. Neben der o. g. Stabilisierung der bisher laufenden Arbeitsmarktprogramme, die ohne eine Beteiligung der Stadt am Teilhabegesetz nicht mehr oder nur noch in sehr geringem Umfang stattfinden könnten, sind weitere zusätzliche Effekte, z. B. hinsichtlich der kommunalen Aufgabe der Schulessensversorgung mit dem Projekt „SchuBiCa“ zu erwarten. Bei positivem Verlauf könnte sich hier der veranschlagte kommunale Zuschuss verringern bzw. dessen Erhöhung im Falle zusätzlicher Bedarfe in weiteren Ganztagsgrundschulen geringer ausfallen, weil zunehmend mehr Dienstleistungen konstant von gefördert Beschäftigten übernommen werden könnten (siehe auch Modellrechnung 1, zu erwartende Aufwendungen der Stadt). Darüber hinaus können weitere kommunale Vorhaben zur Stadtbildverschönerung, wie z. B. am Bienroder See, dem Ringgleis u. a. m., mit Unterstützung des 2. Arbeitsmarktes kostengünstiger umgesetzt werden.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass durch das neue Programm „Sozialer Arbeitsmarkt“ die bisherigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente, wie z. B. Arbeitsgelegenheiten (AGH), schrittweise ersetzt werden und somit die Bundeszuschüsse an der bisherigen kommunalen Beschäftigungsförderung sukzessiv abnehmen. Um deren Vorteile für unsere Stadt aufrechtzuerhalten, müsste dann der kommunale Zuschussanteil entsprechend angehoben werden.
Die Ansätze für KdU-Leistungen müssten entsprechend verringert werden.
