Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-09926-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und BiBS vom 15.01.2019 wird wie folgt Stellung genommen:

 

In der gesamten Ortslage von Schapen wird der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Im östlichen Teilabschnitt der Hordorfer Straße und auf der Schapenstraße im nördlichen Bereich auf der Ostseite sind noch bauliche Radwege vorhanden, die nicht mehr den heutigen Standards entsprechen und nicht ausgeschildert werden dürfen und auch nicht sind. Diese können vom Radverkehr genutzt werden, aber die Regel ist die Benutzung der Fahrbahn im Mischverkehr mit dem Kraftfahrzeugverkehr.

 

Beim Umbau der Kreuzung Hordorfer Straße/Schapenstraße zum Minikreisverkehr werden die noch vorhandenen, viel zu schmalen Radwege entfernt.

 

Die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn entspricht den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)“, den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)“ und dem „Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren“ für die Führung des Radverkehrs in Minikreisverkehren (Regelfall).

 

Maßnahmen zur Führung des Radverkehrs auf einem gesonderten Radfahrstreifen, baulichen Radweg, etc. sind nicht vorgesehen.
 

 

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