Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 19-10190
Grunddaten
- Betreff:
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Einhaltung der Regelungen des § 28 NDSNatG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Gruppe CDU / FDP im Stadtbezirksrat 114
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 114 Volkmarode
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zur Beantwortung
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11.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Moorhüttenteich gem. § 28 NdsNatG ist ein schützenwertes Biotop.
Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonst erheblichen Beeinträchtigung des besonders geschützten Biotops führen können, sind verboten.
Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung einzuleiten, damit das Betreten einiger Uferzonen weitestgehend untersagt wird und dort Neubewuchs ermöglicht werden kann?
gez.
Dr. Volker Garbe
Gruppenvorsitzender
