Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 19-10190

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Moorhüttenteich gem. § 28 NdsNatG ist ein schützenwertes Biotop.

Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonst erheblichen Beeinträchtigung des besonders geschützten Biotops führen können, sind verboten.

 

Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung einzuleiten, damit das Betreten einiger Uferzonen weitestgehend untersagt wird und dort Neubewuchs ermöglicht werden kann?

 

 

gez.

Dr. Volker Garbe

Gruppenvorsitzender
 

 

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