Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 19-10228

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Anwohner der Häuser im Bereich der Schapenstraße 24 gefahrlos auf die Schapenstraße gelangen können.

 


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Bereich der Schapenstraße 24 stehen zwei Wohnhäuser, deren Bewohner über einen kleinen, gemeinsamen Weg auf die Schapenstraße gelangen.

Rechts und links dieser Einfahrt stehen regelmäßig Fahrzeuge, die die Sicht für die Nutzer dieser Ausfahrt beträchtlich beeinträchtigen. Die Anwohner haben glaubhaft versichert, dass sie nur mit größter Vorsicht auf die Straße gelangen.

 

Eine direkte Anfrage des Bezirksbürgermeisters wurde wie folgt beantwortet (Zitat): „...das Parken neben Grundstückszufahrten ist nach den Vorschriften der StVO nicht verboten, so dass ich hier leider nicht einschreiten kann.“

 

Der Bezirksrat teilt nicht die Meinung, dass das Parken neben Grundstückzufahrten grundsätzlich erlaubt ist. Kommt denn hier nicht der § 1 der StVO zum Tragen, nachdem sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass kein Anderer....behindert...wird ?

 

 

gez.

 

Stefan Jung

Vorsitzender der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen, BIBS im Stadtbezirksrat 114



 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise