Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 19-10228
Grunddaten
- Betreff:
-
Behinderung der Ausfahrt auf die Schapenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Gruppe SPD, Bündnis90/Die Grünen, BIBS im Stadtbezirksrat 114
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 114 Volkmarode
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Entscheidung
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11.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Bereich der Schapenstraße 24 stehen zwei Wohnhäuser, deren Bewohner über einen kleinen, gemeinsamen Weg auf die Schapenstraße gelangen.
Rechts und links dieser Einfahrt stehen regelmäßig Fahrzeuge, die die Sicht für die Nutzer dieser Ausfahrt beträchtlich beeinträchtigen. Die Anwohner haben glaubhaft versichert, dass sie nur mit größter Vorsicht auf die Straße gelangen.
Eine direkte Anfrage des Bezirksbürgermeisters wurde wie folgt beantwortet (Zitat): „...das Parken neben Grundstückszufahrten ist nach den Vorschriften der StVO nicht verboten, so dass ich hier leider nicht einschreiten kann.“
Der Bezirksrat teilt nicht die Meinung, dass das Parken neben Grundstückzufahrten grundsätzlich erlaubt ist. Kommt denn hier nicht der § 1 der StVO zum Tragen, nachdem sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass kein Anderer....behindert...wird ?
gez.
Stefan Jung
Vorsitzender der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen, BIBS im Stadtbezirksrat 114
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69,1 kB
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