Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-09409-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Stadtbezirksrat 131 Innenstadt hat am 11.12.2018 die Verwaltung zu gebeten, die Errichtung einer Gedenkplatte bzw. -tafel, die an die Revolution am 8. November 1918 erinnert, auf dem Schlossplatz zu prüfen und dem Stadtbezirksrat eine Beschlussvorlage mit Text- und Standortvorschlägen vorzulegen (Drs.-Nr. 18-09409). Hierbei handelt es sich um eine Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG.

 

Zu der Anregung wird wie folgt Stellung genommen:

Aus Sicht der Verwaltung ist für die Verlegung einer Bodenplatte auf dem Schlossplatz nicht zu befürworten, insbesondere, weil der Schlossplatz nicht der authentische Ort der Abdankungsunterzeichnung ist. Es besteht die Möglichkeit, sich über die Inhalte der Revolution von 1918, die Hintergründe und den Akt der Abdankung des Herzogs im Kontext der Ausstellung im Schlossmuseum an zentraler Stelle zu informieren. Besucher finden Ausführungen zu den Ereignissen Novemberrevolution und Abdankung des Herzogs als integrale Bestandteile des „Historischen Menüs“ in mehreren Kapiteln erwähnt.

 

Zudem wird diesem Themenkreis im Rahmen der Sonderausstellung „Revolution – Abdankung – Schloss“, 30.10.2018 bis 25.08.2019, ausführliche Aufmerksamkeit gewidmet. Zu der Ausstellung ist ein Katalog mit ausführlichen und detailreichen Textbeiträgen und Abbildungen erschienen, der die Nachhaltigkeit der Bearbeitung in der Ausstellung und die Vermittlung der historischen Geschehnisse sichert.

 

Auch aus Sicht der Stadtbildbildgestaltung wird die Verlegung einer weiteren Bodenplatte auf der Platzfläche vor dem Schloss kritisch gesehen. Die Fläche vor dem Schloss ist mit besonderen Materialien großflächig gestaltet, um der sehr bewegten klassizistisch gestalteten Schlossfassade eine ruhige Vorfläche zu bieten. Das Schloss mit seiner Fassade soll hierbei im Vordergrund stehen und die Platzfläche sich zurücknehmen. Die Ausweitung von dauerhaft im Boden versenkten Erinnerungs- bzw. Informationsintarsien wäre aus Sicht der Stadtgestaltung diesbezüglich kontraproduktiv.

 


Bereits im Kontext der Realisierung der Bodenplatte zur Erinnerung an die Bücherverbrennung im Jahr 1933 auf dem Schlossplatz im Jahr 2010 hatte die Verwaltung dies als Ausnahme angesehen, vor dem Hintergrund der Authentizität von Ort und Ereignis. Die Verlegung weiterer Platten würde diese Würdigung abschwächen und der Bedeutung des Ortes nicht entsprechen.

 

Die Verwaltung sieht aus vorgenannten Gründen von der Umsetzung der Anregung ab.


 

 

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