Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-10182

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und dem Ausbau der Querungshilfe in der Saalestraße/Wipperstraße in der als Anlage 1 beigefügten Fassung wird zugestimmt.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschhweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Planung und den Bau der Querungshilfe in der Saalestraße um eine Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Saalestraße nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. 

 

Anlass

 

Die Saalestraße liegt im Fördergebiet Stadtumbau West – Bereich Ilmweg, in dem in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen zur positiven Entwicklung des Fördergebietes umgesetzt worden sind. Eins der Ziele ist die Aufwertung des Quartiers Ilmweg durch Stärkung der Fuß- und Radwegverbindungen. Um die Erreichung dieses Ziels zu unterstützen, soll, ähnlich dem Bereich Fuhneweg, eine Querungshilfe in der Saalestraße/
Höhe Wipperstraße gebaut werden.

 

Planung

 

Die Gehwege werden beidseitig bis auf eine Fahrbahnbreite von 4,10 m in die Fahrbahn gezogen, was den Begegnungsverkehr verhindert. Das Begegnen eines Pkw und eines Fahrrads bleibt jedoch möglich. Damit wird eine Geschwindigkeitsreduktion beabsichtigt und gleichzeitig durch die deutlich geringere Restfahrbahnbreite das Queren für Fußgänger erleichtert.

Die erweiterte Grünfläche auf der Südseite wertet den Bereich optisch und ökologisch auf.

Die Planung lehnt sich gestalterisch an die bereits gebaute Querungshilfe am Fuhneweg an.

Der Gehweg auf der Nordseite wird in grauem Rechteckpflaster angelegt, die von der Feuerwehr bei der Einfahrt in den Ilmweg überstrichenen Flächen sind in anthrazitfarbenem Rechteckpflaster vorgesehen.


 

Um die sichere und komfortable Nutzbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wird der Überweg mit differenzierten Bordhöhen ausgestattet. Eine Hälfte verfügt über eine für Sehbehinderte tastbare Kante von 3 cm, der danebenliegende Bereich soll ohne Bordansicht ausgeführt werden und damit eine behinderungsfreie Querung für „rollende Fußgänger“ ermöglichen. Den sehbehinderten Mitbürgern wird im Bereich der 0-Absenkung über taktile Elemente signalisiert, dass keine tastbare Bordkante vorhanden ist.

 

Informationsveranstaltung

 

Die Bürgerinformationsveranstaltung findet am 13.03.2019 um 18 Uhr unmittelbar vor der Sitzung des Stadtbezirksrates statt.

Über die Diskussionsinhalte wird die Politik mündlich informiert.

 

Finanzierung

 

Die Kostenschätzung beläuft sich auf rund 45.000 €. Die Maßnahme wird aus Mitteln der Sozialen Stadt finanziert. Die Arbeiten sollen im Sommer 2019 durchgeführt werden.
 

 

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Anlagen

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