Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-10300
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmenbekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Jahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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12.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Verlauf der Beobachtungen im Rahmen der Bekämpfung des EPS konnte 2018 ein drastischer Anstieg der Befallszahlen (und der damit verbundenen Kosten, s. nachstehende Tabelle und Graphik) innerhalb des Stadtgebiets sowie des Prinz-Albrecht-Parks festgestellt werden.
Bestätigte Befallsstellen Eichenprozessionsspinner Stadt Braunschweig
2016 | 17 Befallsstellen | 4.235,34 € |
2017 | 13 Befallsstellen | 5.125,04 € |
2018 | 49 Befallsstellen | 18.869,0 € |
Bestätigte Befallsstellen Eichenprozessionsspinner im Prinz-Albrecht-Park; Rosa=2017, Orange=2018:

Auf Grundlage der GA-Mitteilungen vom 03.05.2012 und 12.04.2016 sollen im Rahmen des vorgestellten Maßnahmenkonzepts jetzt Untersuchungen an Eichen im Umfeld der Kita Prinzenpark und der Sportstätten beauftragt werden Dort wurde in den Jahren 2017 und insbesondere 2018 ein wiederholter Befall der Eichen mit Eichenprozessionsspinner festgestellt.
Das 2016 vorgelegte Bekämpfungskonzept gegen den EPS beinhaltet die Möglichkeit, dort wo es bei höherer Gefahrenlage für die Bevölkerung notwendig erscheint, Bestände des Eichenprozessionsspinners mit einem biologischen Mittel zu bekämpfen.
Die Untersuchungen, die noch vor dem 3. Larvenstadium des EPS und somit während der vorläufigen Haushaltsführung sehr zeitnah durchgeführt werden müssen, dienen der Einschätzung der Gefahrenlage dieser Bereiche, um Vorbereitungen für die kommende EPS-Saison 2019 treffen zu können.
Der Bekämpfungserfolg gegen den EPS hängt von dem Entwicklungsstadium der Raupen und der zum jeweiligen Zeitpunkt gewählten Bekämpfungsmethode ab, da die Raupen während ihrer Larvenstadien unterschiedliche Lebensgewohnheiten besitzen.
Im Larvenstadium 1 bis 3 sind die Raupen in kleineren Gespinsten zu wenigen Individuen in der Oberkrone der Eichen verteilt. Je älter die Raupen werden, desto mehr Individuen umfasst ein Gespinst. Ab dem 3. bis 6 Larvenstadium (bis zur Verpuppung) bilden sich wenige große Gespinste an stärkeren Ästen, Astgabeln und am Stamm. Eine physikalische Bekämpfung (mechanisch/thermisch) ist während des Larvenstadiums 1. bis 3. nahezu unmöglich, da die Raupen sich verteilt in der Baumoberkrone aufhalten.
Eine Bekämpfung mit einem Biozid (biologisch/biotechnisch) ist während des ersten und bis zum Beginn des dritten Larvenstadiums sehr effektiv und daher insbesondere in Bereichen mit hoher Gefährdungslage die anzustrebende Maßnahme.Mit zunehmendem Larvenstadium nimmt der Bekämpfungserfolg bei Biozid-Einsatz jedoch stark ab; d.h. ab Larvenstadium 3 bis 6 ist die physikalische Bekämpfung vorteilhafter.
Sollte im Ergebnis festgestellt werden, dass bei einem hohen Befallsdruck eine Bekämpfung des EPS mit physikalischen Mitteln (Absaugen/Absammeln/Abflammen) keine ausreichenden Ergebnisse erzielen würde, müsste in Braunschweig erstmalig nach den Empfehlungen der Kategorie 5 des vorgelegten Maßnahmenkonzepts gehandelt werden. Der Fachbereich Stadtgrün und Sport wird nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse die zu wählende Vorgehensweise abwägen und in diesem Zusammenhang ggfs. den GA unterrichten als auch die zuständigen Genehmigungsbehörden beteiligen.
Auszüge aus dem anliegenden Maßnahmenkonzept aus 2016
Kategorie 5
Im Falle eines über einen Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Jahren nachgewiesenen Befalls im Gültigkeitsbereich der Kategorie 4 werden prophylaktische Maßnahmen zur Bekämpfung des EPS eingesetzt.
Ein solcher Einsatz ist nur während der Larvenstadien 1 bis 3 möglich, da mit zunehmendem Larvenstadium der Bekämpfungserfolg abnimmt.
Dies beinhaltet die vorbeugende Anwendung eines biologischen Bekämpfungsmittels (Dipel ES: Wirkstoff Bacillus thuringiensis kurstaki).
Dieses Mittel wirkt selektiv auf freifressende Schmetterlingsraupen, zu denen auch der Eichenprozessionsspinner zählt.
Es ist jedoch das einzige biologische Mittel, zu dem nach Biozidrecht aktuell eine Zulassung für die Verwendung zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vorliegt.
Der Einsatz erfolgt ausschließlich nach eingehender Bedarfsabwägung gemäß den Anwendungsbestimmungen sowie ggf. unter Beteiligung der zuständigen Behörden.
Eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit Dipel ES in schützenswerten Gebieten wie Wasser- oder Naturschutzgebieten, die an menschliche Siedlungen grenzen, ist vorher unter sorgfältiger Abwägung der Ziele des Umwelt- und Naturschutzes mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Spezielle Vorschriften zur Schädlingsbekämpfung in Naturschutzgebieten und artenschutzrechtliche Vorschriften (z.B. Mindestabstände zu Gewässern) sind zu beachten.
Bekämpfung mit Biozid
Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner an Waldrändern in Siedlungsnähe, auf öffentlichen Flächen wie Parks, Spielplätzen oder Kindergärten oder in Alleen erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Eine Zulassung für die Verwendung in Biozid-Produkten zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt derzeit nur für Dipel ES/Forray ES mit dem Wirkstoff „Bacillus thuringiensis subsp. Kurstaki“ vor.
Vorteile:
- keine Belastung für Umwelt und Menschen
- mittlere bis hohe Mortalitätsrate bei EPS (60-90%)
- nicht bienengefährlich
- keine Wasserschutzauflagen
- kostengünstig
- schnelle und großflächige Bekämpfung möglich
Nachteile:
- Schädigt neben EPS auch andere saugende und blattfressende Insekten
- wirkt nur im Larvenstadium 1 bis 3 effektiv
- ggf. mehrmalige Anwendung notwendig
- Gespinste und Raupen verbleiben am Baum
- ab 3. Larvenstadium physikalische Entfernung der Gespinste notwendig
