Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-08221-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.05.2018 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Am Braunschweiger Hauptbahnhof fehlen ca. 1.000 bis 1.200 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Diese Zahlen werden durch das Gutachten „Fahrradparken am Hauptbahnhof“ bestätigt.

 

Zu 1.: Auf der Südseite des Hauptbahnhofes plant die Stadt eine überdachte Fahrradabstellanlage. Haushaltsmittel dafür sind im Haushalt 2019 eingeplant, ein Zuschussantrag wurde bei der Niedersächsischen Landesnahverkehrsgesellschaft gestellt. Insgesamt können hier bis zu 300 Fahrräder abgestellt werden.

 

Auf dem Bahnhofsvorplatz wurden im vergangenen Jahr 100 zusätzliche Abstell-möglichkeiten geschaffen, indem die Fläche, auf der Räder ungeordnet aufgestellt waren, mit neuen Ständern ergänzt wurde. Auf den beiden Verkehrsinseln des Berliner Platzes wurden zusätzlich nicht fest eingebaute Bügel für jeweils 50 Räder aufgestellt mit dem Ziel, zu prüfen, ob dort ein Bedarf für das Abstellen von Fahrrädern besteht. Die neuen Standorte werden gut angenommen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 11.12.2018 die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs für das Umfeld des Hauptbahnhofes (vgl. DS 18-09419) beschlossen. Ein wichtiger Aspekt im Rahmen dieses Wettbewerbs werden auch der Radverkehr sowie ausreichende und zeitgemäße Fahrradabstellanlagen sein. Um dem städtebaulichen Wettbewerb nicht vorzugreifen, sind weitere Abstellanlagen am Hauptbahnhof zurzeit nicht geplant.

 

Zu 2.: Die Deutsche Bahn AG (DB) sieht es grundsätzlich nicht als ihre Aufgabe an, Fahrradabstellanlagen an ihren Bahnhöfen zu schaffen.

 

Die regelmäßigen Aufräumaktionen am Braunschweiger Hautbahnhof werden von der DB mit Unterstützung durch die Stadt durchgeführt, die Kosten werden geteilt.


 

Die DB stellt die benötigten Flächen für die Fahrradabstellanlagen zur Verfügung. Für die geplante Abstellanlage auf der Südseite des Hauptbahnhofes ist vorgesehen, in einem Gestattungsvertrag eine kostenfreie Nutzung des bahneigenen Geländes zu vereinbaren. Die DB stellt auch die Räumlichkeiten der Radstation unentgeltlich zur Verfügung.

 

 

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