Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-09996
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbindungsstraße Rüningen zwischen Anschlussstelle Rüningen Süd (A 39) und Rüningenstraße (K 64) und Kreisverkehrsplatz (K 64)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 224 Rüningen
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Anhörung
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14.03.2019
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 223 Broitzem
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Anhörung
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19.03.2019
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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Anhörung
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28.03.2019
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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07.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. g Hauptsatzung. Danach handelt es sich bei der Aufgabe der Planung für die Verbindungsstraße um eine auf den Planungs- und Umweltausschuss übertragene Verkehrsplanung, für die eine Zuständigkeit des Stadtbezirksrates nicht gegeben ist.
Sachverhalt
Die Planungen für den Umbau des Autobahndreiecks Braunschweig Südwest beinhalteten zusätzlich den Bau einer neuen Anschlussstelle an der BAB 39 südlich der Ortslage Rüningen. Um die Erschließungssituation für die westlichen Ortsteile Geitelde, Stiddien, Timmerlah und Broitzem zu verbessern, sollte die Rüningenstraße westlich der BAB 39 direkt an die neue Anschlussstelle angebunden werden. Damit sollte zudem ermöglicht werden, dass höhere Fahrzeuge aus den westlichen Stadtteilen, die die BAB 39 auf der Rüningenstraße wegen der dort vorhandenen Höhenbegrenzung im Bereich der Autobahnbrücke nicht nutzen können, die BAB 39 auf direktem Weg erreichen können. Darüber hinaus ergab sich mit der Verbindungsstraße die Möglichkeit, das damals vorgesehene Gewerbegebiet Rüningen-West auf kurzem Weg und ohne Höhenbegrenzung an das Autobahnnetz anzubinden.
Um die Verbindungsstraße an die ursprünglich in gänzlich anderer Form geplante Anschlussstelle anschließen zu können, musste diese auf Veranlassung der Stadt Braunschweig umgeplant werden.
Dadurch wurde die Stadt Kreuzungspartnerin an der Anschlussstelle (BA-Beschluss vom 13.11.2007, 11588/07). Aus der Kreuzungsvereinbarung entstand eine Zahlungsverpflichtung der Stadt. Ein wesentlicher Teil dieser Kosten wurde bereits beglichen (ca.1,3 Mio. €). Die Endabrechnung steht noch aus, der Kostenanteil wird auf insgesamt 1,5 Mio. € geschätzt.
Der Anschluss an die Rüningenstraße sollte als Kreisverkehrsplatz ausgebildet werden. Um die verkehrliche Erschließung einer „denkbaren Nutzung der Flächen zwischen der Rüningenstraße und der Westerbergstraße nicht zu verbauen“ (gemeint sind Flächen des Gewerbegebietes Rüningen-West), wurde ein Anschluss an den Kreisverkehrsplatz in Richtung Norden eingeplant.
Für die Verbindungsstraße liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 08.12.2010 vor. Ein wesentlicher Teil der Begründung waren die für die Realisierung des Gewerbegebietes Rüningen-West prognostizierten Verkehre. Durch die in 2011 erfolgte Zurückstellung der Realisierungsabsichten des Gewerbegebietes wurde der Bau der Verbindungsstraße nicht mehr weiter verfolgt.
Die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses wurde 2015 nach Beschluss des damals zuständigen VA (DS 17547/15) bis zum 31.01.2021 verlängert. Begründet wurde dies mit der Aufstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, in welchem auch die Entwicklung der Gewerbeflächen thematisiert wurde.
Eine nochmalige Verlängerung der Gültigkeit des Planfeststellungbeschlusses ist nicht möglich.
Die damalige Kostenschätzung (2008) für die Verbindungsstraße belief sich auf ca. 2,3 Mio. € (davon Kreisverkehr 0,6 Mio. €).
Die Verbindungsstraße ist im Haushaltsplan und in der Maßnahmenplanung nicht mehr eingeplant.
Fachliche Einschätzung der Notwendigkeit der Straße
Die Entwicklung von Gewerbeflächen ist im vom Rat beschlossenen Gewerbeflächenentwicklungskonzept (DS 16-01721) priorisiert. Rüningen-West ist in diesem Konzept in der niedrigsten Kategorie (weitere Flächenpotentiale Gewerbe) benannt und nicht mit einer Priorität versehen. Aus stadtplanerischer Sicht ist der Bau der Straße derzeit nicht notwendig, da nicht absehbar ist, wann und ob überhaupt die Erschließung des Gewerbegebietes Rüningen-West erfolgen wird.
Sowohl die Verbindungsstraße als auch die möglichen Flächen für das Gewerbegebiet liegen vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Geitelder Holz, was baulichen Entwicklungen grundsätzlich entgegensteht.
Unter aktuellen verkehrsplanerischen Gesichtspunkten ist die Verbindungsstraße ohne das Gewerbegebiet Rüningen-West entbehrlich. Die relativ geringen verkehrlichen Vorteile rechtfertigen diesen Straßenbau und den Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet aus heutiger Sicht nicht mehr.
Fördermittel
Unabhängig von der weiteren Vorgehensweise für die Verbindungsstraße mussten die für den Umbau der Anschlussstelle Rüningen-Süd bereits gezahlten Fördermittel in Höhe von 220.000 € an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) zurückgezahlt werden, da durch das Fehlen der Verbindungsstraße der Förderzweck nicht erreicht worden ist.
Grundsätzlich hat die NLStBV jedoch die Förderfähigkeit des Projektes anerkannt und auf die Möglichkeit einer erneuten Beantragung von Fördermitteln hingewiesen. Förderfähig wären der städtische Kostenanteil am Umbau der Anschlussstelle und die Baukosten der Verbindungsstraße. Wie weit in die Zukunft diese Einschätzung der NLStBV zur Förderfähigkeit Bestand hat, ist nicht absehbar. Die Förderquote beträgt aktuell 60 %.
Entscheidungsoptionen
Neben dem Verzicht auf den Bau der Verbindungsstraße besteht unverändert die Möglichkeit, die Straße zu bauen. Mit dem Bau müsste bis zum 31.01.2021 begonnen werden (Ende der Gültigkeit der Planfeststellung). Voraussetzungen wären die erneute Aufnahme ins GVFG-Mehrjahresprogramm, der Grunderwerb, die Aktualisierung der Planung und der Kostenermittlung, die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zum Haushalt 2020 incl. IP, ein aktueller Förderantrag und ein Förderbescheid.
Vorschlag
Die Verwaltung schlägt vor, auf den Bau der Verbindungsstraße zu verzichten und den Planfeststellungsbeschluss nicht umzusetzen. Sollte in weiterer Zukunft ein neues Projekt zur Verbindung der Anschlussstelle mit der Rüningenstraße begonnen werden, wäre ein neues Planfeststellungsverfahren oder ein Bebauungsplanverfahren erforderlich.
