Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-09847-01
Grunddaten
- Betreff:
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Instandhaltungsmaßnahmen resp. straßenausbaubeitragspflichtige Straßensanierungen im Stadtbezirk 321
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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06.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.01.2019 wird wie folgt Stellung genommen:
Die Verwaltung plant, 2019 folgende Sanierungs- und Neubaumaßnahmen im Stadtbezirk 321 durchzuführen:
1.) Haltestelle Bockshornweg
2.) Saarstraße, Deckensanierung zwischen dem Saarplatz und der Saarbrückener Straße als verkehrssichernde Maßnahme unter Berücksichtigung des Stadtbahnausbaukonzeptes.
3.) Saarstraße, Deckensanierung zwischen der Saarbrückener Straße und dem Blitzeichenweg als verkehrssichernde Maßnahme unter Berücksichtigung des Stadtbahnausbaukonzeptes.
4.) Saarstraße, Deckensanierung zwischen der Hannoverschen Straße und der Ottweiler Straße, nur Fahrtrichtung stadtauswärts außerhalb der Kanaltrasse, deren Sanierung für die kommenden Jahre geplant ist.
5.) Neudammstraße, Fahrbahnsanierung zwischen der B 1 und dem Kreisel Lammer Heide/
Lammer Busch.
6.) Bundesallee, Oberflächensanierung (analog der Maßnahme Rodedamm aus dem Jahr 2018) zwischen der Zufahrt PTB und Ortseingang Watenbüttel.
7.) Bergiusstraße, Oberflächensanierung (analog der Maßnahme Rodedamm aus dem Jahr 2018).
8.) Ostwaldstraße, Oberflächensanierung (analog der Maßnahme Rodedamm aus dem Jahr 2018).
Sämtliche aufgeführten Maßnahmen lösen keine Straßenausbaubeitragspflicht aus.
Des Weiteren wird die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH in folgende Straßen Kanalsanierungsmaßnahmen durchführen:
1.) Forweiler Straße
2.) Karlsbrunner Straße
3.) Bortfelder Stieg
Veränderungen am Straßenquerschnitt sind hierbei nicht vorgesehen. Aufgrund des derzeit guten Fahrbahnzustandes der Pflasterstraßen sieht die Verwaltung keinen Bedarf, sich an den Maßnahmen zu beteiligen.
