Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-10141

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Benutzung des Südsees und seiner Ufer wird durch die sogenannte Südsee-Verordnung vom 20. April 1970 geregelt. Die Verwaltung beabsichtigt, diese Verordnung zu aktualisieren und zu verschlanken.

 

Insbesondere soll die bisher erforderliche Erlaubnispflicht für Segelboote entfallen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Mengenbeschränkung für Segelboote nicht notwendig ist. Ebenso erscheint eine Beschränkung der Segelfläche nicht erforderlich, weil der Südsee für die Nutzung durch größere Segelboote nicht attraktiv ist.

 

Außerdem soll die Freigabe des nördlichen Bereichs des Südees zum Eislaufen vereinfacht werden. Die Bekanntgabe der Freigabe erfolgt nicht mehr durch öffentliche Bekanntmachung in der Braunschweiger Zeitung, sondern direkt durch das Hissen von blauen Flaggen mit gelbem Schlittschuhläufer am Steg der "Naturfreunde" und der „DLRG“. Dadurch kann eine schnellere Freigabe erreicht werden.

 

Die geplanten Änderungen sind in der beigefügten Synopse kenntlich gemacht. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sollen alle betroffenen Behörden, Vereine, Verbände und Naturschutzvereinigungen gehört werden. In einem zweiten Schritt erfolgt dann die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die abschließende Entscheidung über die Neufassung der Südsee-Verordnung ist dem Rat der Stadt Braunschweig vorbehalten.

 

 

 

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Anlagen

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