Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10250
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der bezirklichen Mittel 2019 im Stadtbezirk 212 - Heidberg-Melverode
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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Entscheidung
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13.03.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die in 2019 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirks 212 – Heidberg-Melverode werden wie folgt verwendet:
1. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen 6.500,00 €
2. Grünanlagenunterhaltung 900,00 €
Der Verwaltungsvorschlag für die Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen
Halberstadtstraße
Gehweg Südseite, zwischen Haus-Nr. 1 und 4: Betonplatten
regulieren, ca. 180 m2. 9.500,00 €
Halberstadtstraße
Gehweg Nordseite, gegenüber Greizweg: Betonplatten
regulieren, ca. 80 m2. 4.500,00 €
Dresdenstraße
Gehweg Nordseite, zwischen Grundschule Heidberg und Kita:
Betonplatten regulieren, ca. 210 m2. 10.500,00 €
Stolpstraße
Gehweg Ostseite, gegenüber Haus-Nr. 3:
Betonplatten regulieren, ca. 80 m2. 5.000,00 €
Magdeburgstraße
Gehweg Westseite, zwischen Haus-Nr. 7 und 8:
Betonplatten regulieren, ca. 80 m2. 5.000,00 €
Dresdenstraße
Gehweg Nordseite, zwischen Kita und Haus-Nr. 141:
Betonplatten regulieren, ca. 220 m2. 11.000,00 €
Die im Beschlusstext genannten Beträge dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Gleiches gilt für die Grünanlagenunterhaltung.
2. Grünanlagenunterhaltung
Spielplatz Magdeburgstraße/Halberstadtstraße
Einzelwipper installieren 900,00 €
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2019.
Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen:
Die Verwendungsvorschläge werden zu einem späteren Zeitpunkt mit einer gesonderten Vorlage zur Beschlussfassung unterbreitet.
