Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-09627-01
Grunddaten
- Betreff:
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Sicherheitsvorkehrungen für Veranstaltungen im Rokokopavillon
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Eckermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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zur Kenntnis
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14.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Derzeit ist der Rokoko Pavillon in Stöckheim für Veranstaltungen mit bis zu 20 Personen nutzbar. Die Obergrenze der Personenanzahl ist der vorhandenen baulichen Rettungswegsituation in diesem historischen, denkmalgeschützten Gebäude geschuldet.
Um das Gebäude entsprechend einer Anfrage des StBezR 211 intensiver mit bis zu 40 Besuchern nutzen zu können, ist von den Fachverwaltungen die Notwendigkeit eines zweiten Rettungsweges benannt worden. Gemeinsame Überlegungen vor Ort hatten das Ergebnis, dass die Verwaltung die Möglichkeit der temporären Einrichtung eines zweiten Rettungsweges bei Veranstaltungen in Form einer geeigneten, zulässigen, mobilen Treppe, eines Podestes o. Ä. untersucht.
Die Prüfung hat ergeben, dass die zu überwindenden Höhenunterschiede zwischen den Fenstern im 1. OG und dem Außengelände sowohl auf der Straßen- als auch auf der Parkseite des Pavillons so umfangreiche bauliche Anlagen erfordern würden, welche nur von Fachunternehmen aufgebaut und korrekt eingerichtet werden können. Die Treppen wären aufgrund der benötigten Tragfähigkeit und Standsicherheit in ihrer baulich konstruktiven Komplexität sowie ihres Eigengewichtes keinesfalls geeignet, um von den Nutzern des Pavillons in Eigenleistung für Veranstaltungen temporär aufgebaut zu werden.
Aus diesem Grund wurde alternativ die Möglichkeit der Realisierung eines dauerhaften zweiten Rettungsweges an diesem denkmalgeschützten Gebäude untersucht. Die hierfür benötigte außenliegende Fluchttreppe würde dabei ein Bauvolumen erfordern, welches in Größe und Gestalt als unangemessen zum vorhandenen filigranen Pavillon eingeschätzt werden muss. Dieser Eingriff wird aus denkmalpflegerischer Sicht als erheblich beurteilt. Eine denkmal-rechtliche Genehmigung für eine derartige Maßnahme würde daher nicht erteilt werden.
In der Summe aller Untersuchungen und Prüfungen muss eingeschätzt werden, dass keine dem Gebäude, dem Ort und der Nutzung angemessene Möglichkeit besteht, die Rettungswegsituation so herzurichten, dass die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen verdoppelt werden kann.
