Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10184
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsüberlassungen Gemeinschaftshaus Broitzem
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 223 Broitzem
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Entscheidung
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19.03.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Dem erstmaligen Antrag des Tanz-Sport-Club Brunswiek Rot-Weiß e.V. auf Dauernutzung des Erdgeschosses im Gemeinschaftshaus Broitzem mittwochs von 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr zur Unterrichtung des Tanzsportes (Solodance und Breitensport) wird für die Dauer eines Jahres, beginnend ab dem 1. Mai 2019, zugestimmt.
Ferner wird der weiteren Vermietung des Gemeinschaftshauses Broitzem an folgende überbezirkliche Dauernutzer für ein weiteres Jahr, beginnend ab dem 1. Mai 2019, zugestimmt:
- Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Braunschweig
- Chorgemeinschaft MGV Broitzem, Postmännerchor und Braunschweiger MGV
- DRK-Ortsverein Broitzem-Timmerlah-Weststadt
- Zumba-Kurs Chotjaturat
- AfD-Kreisverband Braunschweig
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Nutzungsvereinbarungen zu schließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Erstmalig beantragt der Tanz-Sport-Club Brunswiek Rot-Weiß e.V. mit Schreiben vom
18. Februar 2019 die Dauernutzung des Erdgeschosses im Gemeinschaftshaus Broitzem mittwochs von 19 Uhr bis 21:30 Uhr. Als Nutzungszweck wird die Unterrichtung im Tanzsport (Solodance und Breitensport) angeführt. Diese Nutzung widerspricht nicht dem Charakter der Räumlichkeit und entsprechend dem aktuellen Belegungsplan finden an diesem Wochentag und zu dieser Uhrzeit keine weiteren Nutzungen im Gemeinschaftshaus Broitzem statt.
Für die unter Nr. 1 bis Nr. 5 aufgeführten dauerhaften Nutzungen hat der Stadtbezirksrat bereits in der Vergangenheit durch entsprechende Beschlüsse zugestimmt. Da in allen fünf Fällen die Nutzung bis zum 30. April 2019 befristet wurde, haben zwischenzeitlich alle fünf Nutzer eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses beantragt. An den beantragten Nutzungszeiten ergeben sich mit Ausnahme vom Zumba-Kurs Chotjaturat keine Veränderungen zu den bisherigen Zeiten. Der Zumba-Kurs Chotjaturat nimmt den Mittwochabend im Erdgeschoss nicht mehr in Anspruch, entsprechend kann der Tanz-Sport-Club Brunswiek Rot-Weiß die Räumlichkeit nutzen.
Im Interesse einer möglichst flexiblen Handhabung bei der Nutzungsplanung werden die Dauernutzungen, wie auch in anderen Gemeinschaftshäusern üblich, auf ein Jahr befristet und ggf. verlängert.
Die bisherigen Vertragsverhältnisse zwischen der Stadt Braunschweig und den fünf Dauernutzern gestalteten sich komplikationslos. Die Nutzer haben sich an alle vertraglichen Obliegenheiten gehalten und das Entgelt vollständig und pünktlich überwiesen. Die Verwaltung schlägt vor, den Stundentarif für Vereine (5 €/Stunde) zu erheben.
Wie auch bei anderen Mietverträgen vereinbart, sollen den Sitzungen des Stadtbezirksrates Broitzem (üblicherweise dienstags - ca. sechsmal im Jahr) und den Veranstaltungen mit allgemeinem Charakter (z.B. das jährliche Treffen aller Vereine aus Broitzem oder Vorträge des Heimatpflegers) Vorrang gegenüber ihren eigenen Veranstaltungen eingeräumt werden.
Gem. § 93 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung und § 2 Abs. 2 der Miet- und Benutzungsordnung entscheidet über Dauernutzungen bezirklicher Einrichtungen der Stadtbezirksrat in eigener Zuständigkeit.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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