Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-10266

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die im Jahr 2019 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 223 – Broitzem werden wie folgt verwendet:

 

1. Ortsbüchereien   600 €

2. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens5.000 €

3. Grünanlagenunterhaltung   200 €

4. Hochbauunterhaltung Friedhöfe1.000 €

5. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe   300 €

 

Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.    

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk 223 – Broitzem unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:

 

Zu 1. Ortsbüchereien:

 

Mittelverwendung: 500 € Sockelbetrag + anteilige Ausleihzahlen 2018.

 

Die im Beschlusstext genannten 600 € dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Gleiches gilt für die unter Ziffer 2 bis 5 genannten Beträge.

 

Zu 2. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens:

 

Nr.

Straße

Maßnahme

Geschätzte Kosten

1.

Turmstraße/Ecke Buchfinkweg

Beidseitige Gehwegabsenkung herstellen und Gehwegbefestigung erneuern, ca. 78,50 m2. Überbezirklich wegen ÖPNV.

7.600 €

2.

Lindenbergstraße

Vor Haus 34 bis 36: Betonplatten 30/30/4 aufnehmen, Schottertragschicht einbauen, Betonplatten 30/30/8 neu verlegen, ca. 75 m2, ca. 60 m Hoch- und Tiefborde neu setzen

12.000 €

3.

Landeshuter Weg

Von Große Grubestraße bis Lerchengasse: Betonplatten 30/30/4 aufnehmen, Bettung profilieren, Betonplatten wieder verlegen ca. 70 m2.

3.800 €

 

Zu 3. Grünanlagenunterhaltung:

 

Lieferung von losen Narzissenzwiebeln zur Gemeinschaftspflanzung.

 

Zu 4. Hochbauunterhaltung Friedhöfe:

 

Friedhof Broitzem: Decke streichen.

 

Zu 5. Grünanlagenunterhaltung:

 

Friedhof Broitzem: Eine Gartenbank aufarbeiten.

 

 

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2019.

 

Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen:

 

Die Verwendungsvorschläge für die Einrichtungsgegenstände werden zu einem späteren Zeitpunkt mit einer gesonderten Vorlage zur Beschlussfassung unterbreitet.
 

 

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