Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-07881-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung Tempo 30 auf der Großen Grubestraße bis Ortsausgang Broitzem in Richtung Stiddien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 223 Broitzem
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zur Kenntnis
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19.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 17.04.2018:
Die Stadtverwaltung soll die Geschwindigkeit auf der „Großen Grubestraße“ bis zum Ortsausgang Broitzem in Richtung Stiddien auf 30 km/h begrenzen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf der Großen Grubestraße besteht im Bereich der Grundschule Broitzem eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h stellt eine Beschränkung des fließenden Verkehrs dar. Gemäß § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Eine innerörtlich streckenbezogene Geschwindikgeitsbeschränkung ist beispielsweise auf Vorfahrtstraßen auch im unmittelbaren Bereich von Schulen zulässig.
Die Verwaltung hat die Angelegenheit gemeinsam mit der Polizei überprüft.
Der Polizei liegen keine Erkenntnisse bezüglich Unfällen oder Gefahrenstellen auf der Großen Grubestraße vor.
Für den Bereich der Grundschule Broitzem ist aufgrund der dortigen Schule eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gerechtfertigt. Dies gilt aber nicht für den gesamten Verlauf der Großen Grubestraße.
Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ist dementsprechend nicht zulässig.
