Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-10165-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wie gut ist die Pflegebranche in Braunschweig aufgestellt?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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07.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.02.2019 (19-10165) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Nach dem großen Boom zwischen 2005 und 2009 kamen bislang wenig neue Pflegeeinrichtungen in Braunschweig dazu. Die Anzahl der Pflegeplätze ist daher kaum nennenswert auf ca. 3.200 Plätze angestiegen.
Der durch den damaligen Boom ausgelöste Überhang an Pflegeplätzen in Braunschweig von damals fast 500 Plätzen ist mittlerweile abgebaut. Die Zahl der belegten Plätze liegt in den letzten Jahren relativ konstant bei ca. 3.000 Plätzen. Die Auslastung der Einrichtungen in Braunschweig ist als gut zu bezeichnen. Zu berücksichtigen ist hierbei die Tatsache, dass es mit gut 1.100 Plätzen noch relativ viele Doppelzimmerplätze in den Einrichtungen gibt, die mittlerweile nicht mehr zeitgemäß und somit schwer zu vermitteln sind. Viele dieser Doppelzimmer sind seit langem als Einzelzimmer vermietet, ohne diese Zimmer in Einzelzimmer umzuwidmen. Dies führt faktisch in den betroffenen Einrichtungen zu einer geringeren Auslastung. Die tatsächliche Auslastung insgesamt wird bei ca. 98% liegen.
Zu Frage 2:
Die Pflegeheime werden in regelmäßigen Abständen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und der Heimaufsicht der Stadt Braunschweig getrennt voneinander geprüft. Nach den Auswertungen der vorliegenden Berichte ist die Qualität in den Braunschweiger Pflegeheimen mit wenigen Ausnahmen als grundsätzlich gut zu bezeichnen.
Zu Frage 3:
Der Verhandlungsstand einer laufenden Verhandlung zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern hat nach hiesigem Erkenntnisstand weder in der stationären noch in der ambulanten Pflege Auswirkungen auf die personelle Situation in den Einrichtungen und Diensten. Dementsprechend verursacht eine eventuell stockende Verhandlung keine personellen Einschnitte und ein schneller Abschluss keine personelle Ausweitung.
