Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-10149-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nichtraucherschutz in gastronomischen Betrieben
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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07.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 21. Februar 2019 (19-10149) wird wie folgt Stellung genommen:
- Die Überwachung der Regelungen des NiRSG erfolgt vorwiegend auf Grund von Hinweisen aus der Bevölkerung und durch Kontrollen im Zusammenhang mit anderen Überprüfungen, z. B. bei Lärmbeschwerden oder Jugendschutzkontrollen. Besonderer Schwerpunkt waren im vergangenen Jahr hier die Shisha-Bars, wo bei allen durchgeführten Kontrollen auch die Einhaltung der Regelungen des NiRSG geprüft wurde.
- Die Regelungen haben sich aus Sicht der Verwaltung bewährt. Sie werden – soweit erkennbar – weitgehend akzeptiert.
- Die durchgeführten Kontrollen werden nicht statistisch erfasst, lediglich bei den Shisha-Bars wurde die Zahl der Kontrollen aufgezeichnet. Aus Anlass der sechs Kontrollen der neun Shisha-Bars in 2018, am 26. Januar, 8. März, 22. März, 3. Mai, 17. August und in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember, wurden 14 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Überprüfung der Bußgeldvorgänge hat ergeben, dass in 2017 ein Verstoß gegen das NiRSG mit einem Bußgeld über 100 Euro geahndet wurde. Im Jahr 2018 wurden 16 Bußgeldbescheide erlassen, ein Verfahren wurde eingestellt. Die Bußgeldhöhen betrugen 60 bis 175 Euro. Unterlagen für die davor liegenden Jahre liegen nicht vor.
