Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-09945-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Schulausschusses am 1. Februar 2019 ist im Rahmen der Aussprache  zur Anfrage (19-09945) „Sprachförderung an Braunschweiger Schulen“ und der Stellungnahme (19-09945-01) gebeten worden, dass noch eine Ergänzung zu den vorschulischen Sprachförderangeboten erfolgt.

 

Dazu teilt die Verwaltung folgendes mit:

 

Die vom Land Niedersachsen zum 1. August 2018 beschlossene Änderung des niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) führt dazu, dass die vorschulische Sprachbildung und -förderung in allen Kindertageseinrichtungen fortan gesetzlich verankert ist (vgl. §§ 2 und 3 KiTaG). Die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung aller Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen, löst hier die bisher an den Grundschulen durchgeführten Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung ab.

 

Die Organisation der Sprachförderung für Kinder die keine Kindertagesstätte besuchen, liegt entsprechend des Runderlasses des Kultusministeriums vom 1. Juli 2018 „Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung“ weiterhin in der Zuständigkeit der Grundschulen. In diesem Rahmen wird es allerdings nur um wenige Einzelfälle von Kindern gehen, die in den Grundschulen eine vorschulische Sprachförderung erhalten werden. Nach Kenntnis der Verwaltung erhält zurzeit kein Kind eine vorschulische Sprachförderung in einer Grundschule.

 

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