Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-10193-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsanfrage - Beschluss des Bezirksrates 114 vom 14.03.2017 (17-04179)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 114 Volkmarode
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zur Kenntnis
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11.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der Gruppe CDU/ FDP im Stadtbezirksrat 114 vom 25. Februar 2019 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.
Bereits im Jahr 2010 wurde, ausgelöst durch die Verlagerung eines im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes SA 22 ansässigen Betriebes und das geplante Herauslösen des Wohngebäudes aus dem Betriebsvermögen, die Frage aufgeworfen, ob der Verbleib des ursprünglichen Betriebswohnens als eigenständige und von der gewerblichen Nutzung unabhängige Wohnnutzung zulässig sei.
Dazu wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten diskutiert und abgewogen. Dabei wurde sowohl eine Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes SA 22 verbunden mit einer zukünftigen Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) als auch ein Änderungsverfahren mit der Zielsetzung der Festsetzung eines Mischgebietes geprüft.
Im Ergebnis würden beide Varianten nicht zu einer Lösung, sondern vielmehr nur zu einer Veränderung der Problemlage (Plangewährleistungsansprüche der bestehenden Gewerbebetriebe bzw. weiteres Planerfordernis bei perspektivischer Gebietsentwicklung in Richtung allgemeines Wohngebiet) führen. Daher kann auch weiterhin eine Änderung des Bebauungsplanes nicht in Aussicht gestellt werden.
