Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-10190-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einhaltung der Regelungen des § 28 NDSNatG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 114 Volkmarode
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
11.03.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 25.02.2019 (DS 19-10190) wird wie folgt Stellung genommen:
Bei den Zugängen zu den geschützten Uferbereichen handelt es sich um Trampelpfade, welche ungeregelt entstanden sind. Dies ist nach Auffassung der Stadtverwaltung ohne die vollständige kostenträchtige Einzäunung der gesamten Böschungsbereiche jenseits des im Entwicklungsplan vorgesehenen Rundweges oder ohne den Rückbau sämtlicher Trampelpfade nicht zu verhindern.
Ob das Aufstellen von Hinweisschildern eine Möglichkeit bietet, den Schutz der Uferbereiche zu gewährleisten, sollte jedoch 2019 an einzelnen Uferbereichen getestet werden. Die Verwaltung wird eine entsprechende Beschilderung veranlassen.
