Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-10241
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlauf Pilotprojekt Unterflurcontainer Heinrich-Heine-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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19.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In DS Nr. 18-08346 zum Pilotvorhaben Unterflurbehälter für die kommunale Abfallsammlung hat die Verwaltung das Vorgehen bei der Implementierung der ersten Unterflurbehälter für die kommunale Sammlung mitgeteilt.
Nun liegen die ersten Ergebnisse aus dem Vorhaben in der Bestandsbebauung in der Heinrich-Heine-Straße vor.
Die Unterflurcontainer für die Häuser Heinrich-Heine-Straße 17 - 27 wurden am 01.09.2018 offiziell in Betrieb genommen. Sie werden sehr gut angenommen, das Umfeld ist sauber. Zum 01.11.2018 sind daraufhin auch die Häuser Heinrich-Heine-Straße 28 und Uhlandstraße 9 - 11 an das Unterflursystem angeschlossen worden. Weiterhin kamen zum 01.03.2019 noch die Häuser Uhlandstraße 12, 13 und 13 a hinzu.
Hinsichtlich der aufgetretenen Fragen zur Geruchsbildung beim derzeitigen dreiwöchigen Leerungsrhythmus des Bioabfallbehälters muss die Sommerperiode abgewartet werden.
Die Haltverbote im Ein- und Ausfahrtsbereich der Heinrich-Heine-Straße sind technisch notwendig und sinnvoll. Die Haltverbote müssen außerdem wegen der Feiertagsverschiebungen, der Entleerungshäufigkeit der verschiedenen Fraktionen und Mehrfachanfahrten des Leerungsfahrzeuges weiterhin an mehreren Tagen Bestand haben.
Aus dem sechsmonatigen Praxistest des Pilotvorhabens lassen sich die Wochentage Dienstag, Mittwoch und Donnerstag als notwendige Tage für das Halteverbot eingrenzen. Die Verwaltung wird daher die Haltverbote versuchsweise auf diese Wochentage beschränken.
Der Pilotversuch zeigt, dass Unterflurcontainer im Bestand bei engen Straßenverhältnissen hinsichtlich der Leerung problematisch sind. Für Neubaugebiete sind sie voraussichtlich aber uneingeschränkt geeignet.
Ergebnisse zum Einsatz der Sensortechnik zur Füllstandsmessung und zur Umsetzbarkeit füllstandabhängiger Leerungen in der Abfallentsorgungssatzung liegen derzeit noch nicht vor.
Die Verwaltung wird dem Bauausschuss dazu weiter berichten.
Der Stadtbezirksrat wird mit separater Drucksache ebenfalls informiert.
