Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-08495-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion B90/Grüne im Stadtbezirksrat 131 vom 13.06.2018 (DS 18-08495) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Im Bereich der Innenstadt stehen relativ wenig Flächen zur Verfügung. Auf vorhandenen Freiflächen wie bspw. am Gaußberg sind vom Fachbereich Stadtgrün und Sport standortgerechte Wildblumenmischungen ausgesät worden. Auch an der Fallersleber Straße, am Hohetorwall und am Radeklint sind Blühflächen als Nahrungsgrundlage für Bienen und andere Insektengruppen in den vergangenen Jahren entwickelt worden. Dabei handelt es sich überwiegend um selbstvermehrende ein- oder mehrjährige Pflanzengesellschaften, die hinsichtlich einer potentiellen Biodiversitätssteigerung einen besonderen Stellenwert innehaben. Durch Anpassung der Pflegeintervalle war es am Hohetorwall zusätzlich möglich, den Knöllchen-Steinbrech bzw. den Körnigen Steinbrech zu etablieren, der zu den besonders geschützten Pflanzenarten in Deutschland gehört.

 

Darüber hinaus werden im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel bereits seit Jahren die Grünflächen in der Innenstadt durch Anlage von Blühstreifen, Blumenzwiebelpflanzungen und Staudenmischpflanzungen stadtökologisch aufgewertet.

 

Im Jahr 2019 gibt es im nördlichen Teil des Kiryat-Tivon-Parks im Übergang zum Bruchtorwall eine Neupflanzung mit einer Krokus-Narzissen-Tulpen-Mischung, die mit einfachen Blüten für viele Insekten Nahrung bietet.

 

Zu Frage 2:

 

Die Initiativen zur Biodiversitätssteigerung werden durch den Fachbereich Stadtgrün und Sport in den nächsten Jahren noch deutlich verstärkt und erweitert werden. So ist über das positiv beschiedene Förderprojekt „Förderung der biologischen Vielfalt in der Stadt Braunschweig“ neben weiteren biodiversitätssteigernden Maßnahmen unter anderem die Anlage von rund 25.000 m² gebietsheimischen Blühstreifen im urbanen Raum geplant. Erste Vorüberlegungen, wo die Maßnahmen aus den Förderprogrammen umgesetzt werden sollen, liegen vor, auch für den Bereich der Innenstadt, sofern hier noch Flächen verfügbar und geeignet sind.

 

Zu Frage 3:

 

Die Kosten für diese biodiversitätssteigernden Maßnahmen sind je nach Art und Umfang individuell zu betrachten und können erst nach erfolgter Planung konkret benannt werden. Grundsätzlich werden Maßnahmen aus dem o. a. Biodiversitätsprojekt zu 80% aus Fördermitteln der EU und des Landes Niedersachsen finanziert werden.

 

 

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