Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-07006-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängerquerung beim Staatstheater
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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zur Kenntnis
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12.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 13.02.2018:
Der Bezirksrat Innenstadt beauftragt die Verwaltung, die Sicherheit der Fußgängerquerungen über die Fahrbahnen beim Staatstheater (Steinweg und Ehrenbrechtstraße) ernsthaft zu prüfen und entsprechend zu verbessern.
Stellungnahme der Verwaltung:
Fußgängerquerung in der Ehrenbrechtstraße beim Staatstheater
Die Fußgängerquerung ist so ausgelegt, dass beidseitige relativ schmale Fahrspuren an der Mittelinsel vorbeigeführt werden, so dass diese zügig und sicher von Fußgängern überquert werden können. Die gesamte Situation in diesem Bereich ist sehr übersichtlich und die Sicht ist nicht durch Bäume oder Einbauten behindert. Der Bereich gilt zudem nicht als Unfallschwerpunkt. Grundsätzlich ist ein Zebrastreifen bei je Fahrtrichtung einer Fahrspur möglich, bedingt jedoch auch eine entsprechende Beleuchtung, sodass Gesamtkosten von ca. 18.000 € entstehen würden. Aufgrund des Einbiegens bzw. Abbiegens in die Straße Am Theater sind die gefahrenen Geschwindigkeiten im Bereich der Querungshilfe deutlich unter 50 km/h.
Aus diesen genannten Gründen ist eine Herabsetzung der Geschwindigkeit in diesem Straßenzug auf 30 km/h nicht notwendig. Unter Beachtung der geschilderten sicheren Querungsmöglichkeit, den eher reduzierten Geschwindigkeiten und den für die Herstellung eines Zebrastreifens mit Beleuchtung verbundenen relativ hohen Baukosten sieht die Verwaltung keinen Handlungsbedarf für die Anordnung eines Zebrastreifens.
Fußgängerquerung Steinweg beim Staatstheater
Bei dieser Querung sind nördlich der Mittelinsel eine Fahrspur und südlich der Insel zwei Fahrspuren vorhanden. Da bei Straßen mit zwei Fahrspuren in einer Richtung kein Zebrastreifen zulässig ist, ist die Anordnung eines Zebrastreifens bei dieser Querung nicht möglich. Auch dieser Bereich gilt nicht als Unfallschwerpunkt. Bei an der Haltestelle stehenden Bussen ist die Übersichtlichkeit auch noch gegeben da die Busse ca. 15 m vor der Querungshilfe halten, so dass auch für die in der zweiten Fahrspur fahrenden die Sicht auf die querenden Fußgänger noch gegeben ist und ebenso auch der Fußgänger rechtzeitig die Fahrzeuge in der zweiten Fahrspur erkennen kann. Auch bei dieser Querung sind die Geschwindigkeiten aufgrund des Einbiegens in die Straße Am Theater reduziert.
Generell müssen Besucher, die zum Theater wollen, diese Querung nicht nutzen, sondern gehen, wenn sie per Bus oder aus dem Parkhaus Schloss kommen über die Querung in der Ehrenbrechtstraße und dann über den Fußgängerüberweg in der Straße Am Theater. Gleiches gilt für Theaterbesucher, die im Parkhaus Wilhelmstraße parken. Sie können über den Theaterwall und dann über den Fußgängerüberweg in der Straße Am Theater gehen. Die Querung im Steinweg ist vornehmlich für den Fußgängerverkehr zwischen Magnitorwall, Theaterwall bzw. von dort in den Steinweg notwendig.
Aus den genannten Gründen sieht die Verwaltung hier keinen Veränderungsbedarf.
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