Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10343
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweig Zukunft GmbH - Jahresabschluss 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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21.03.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Zukunft GmbH
wird angewiesen, den Jahresabschluss der Braunschweig Zukunft GmbH für das
Geschäftsjahr 2018, der einschließlich der Erträge aus Verlustübernahme in Höhe von
1.440.166,29 € ein Jahresergebnis von 0,00 € ausweist, festzustellen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die gemäß § 11 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Braunschweig GmbH (BZG) vorgesehene Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses bedarf einer Weisung an den dortigen Vertreter der Stadt Braunschweig.
Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der
BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom
1. November 2016 entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Der Aufsichtsrat der BZG wird in seiner Sitzung am 15. März 2019 den Jahresabschluss 2018 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
Der Jahresabschluss 2018 der Gesellschaft weist (vor Verlustübernahme durch die Stadt) einen Fehlbetrag i. H. v. 1.440.166,29 € aus und liegt damit um 61.033,71 € niedriger als der Plan 2018.
Im Einzelnen:

Es ergeben sich im Abschluss 2018 Verschiebungen gegenüber den Planansätzen 2018 aufgrund folgender Gegebenheiten:
1.) Bis zum Plan 2018 wurden die Einnahmen aus der Erstattung der Messe-Kooperationspartner bei den sonstigen betrieblichen Erträgen veranschlagt. Aufgrund der BilRUG-Regelungen werden diese seit dem Jahresabschluss 2017 (s. o.: Ist 2017) bei den Umsatzerlösen verbucht.
2.) Aufgrund eines Hinweises des Abschlussprüfers sind im Abschluss 2018 (erstmalig) einzelne Aufwandsposten (z. B. die Aufwendungen für die Messebeteiligung) nicht mehr beim sonstigen betrieblichen Aufwand, sondern beim Materialaufwand verbucht. Daher ergeben sich bei diesen beiden Aufwandsposten relativ große Veränderungen gegenüber den Vorjahreszahlen 2017 sowie den Planzahlen 2018 und auch 2019.
Daneben konnten im Wirtschaftsjahr erstmalig Fördermittel in Höhe von 74,0 T€ vereinnahmt werden für das Start-up-Zentrum Mobilität und Innovation Braunschweig.
Im Geschäftsjahr wurden Investitionen in Höhe von rd. 46,1 T€ vorgenommen, hiervon rd. 24 T€ für Mietereinbauten im Lilienthalhaus im Zusammenhang mit den dort angemieten Flächen für den ‚Innovationsflügel‘.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrichs & Partner, Göttingen, hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 14. Februar 2019 erteilt.
Als Anlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2018
der Braunschweig Zukunft GmbH beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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317,4 kB
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(wie Dokument)
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252,8 kB
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2,3 MB
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