Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-08700-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Parksituation Naherholungsgebiet Bienroder See
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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13.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 01.08.2018 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.: Derzeit befinden sich Parkmöglichkeiten einseitig an den Fahrbahnen der Straßen Auf dem Anger und Im Großen Moore. Zusätzlich ist der nordöstliche Fahrbahnrand Im Großen Moore an Werktagen nach 18 Uhr und an Wochenenden als Parkraum nutzbar. Der Verwaltung ist der temporär hohe Parkdruck von Besuchern des Bienroder Sees bekannt. Die Verwaltung erarbeitet zurzeit ein „naturnahes Erholungskonzept“ für den Bereich des Bienroder Sees, in dem auch eine konzeptionelle Lösung zur Verbesserung des Parkraums gefunden werden soll. Dies wird dem Stadtbezirksrat im Sommer vorgestellt.
Zu 2.: Die Parkmöglichkeiten Im Großen Moore sind aus Sicht der Verwaltung im gegenwärtigen Bestand ausgeschöpft. Die Abschnitte entlang der Bushaltestelle und der Eingangsbereiche zu den Freizeitwegen müssen auch weiterhin frei gehalten werden. Eine Verbesserung ist hier eventuell durch das „naturnahe Erholungskonzept“ (s.o.), unter Einbeziehung der umliegenden Flächen und Straßen, zu erzielen.
Zu 3.: Die umliegenden Wege befinden sich im Eigentum der Feldmarkinteressentenschaften (FI) Bienrode und Waggum und sind im westlichen Bereich durch Poller abgesperrt. Im östlichen Bereich gibt es bereits Überlegungen bei der FI Waggum zum Einbau von Absperrvorrichtungen. Standorte und Art sollen jedoch erst nach den Sanierungsarbeiten an der Grundschule Waggum entschieden werden, da der angrenzende Feldweg während dieser Zeit als Baustraße genutzt werden soll.
