Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-09358-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kennzeichnung eines Radweges in BS-Waggum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
13.03.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.10.2018 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.: Bei dem genannten Radweg auf der nördlichen Seite der Bienroder Straße handelt es sich um einen Radweg ohne Benutzungspflicht.
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es zwei Arten von Radwegen. Radwege ohne Benutzungspflicht und Radwege mit Benutzungspflicht. Immer dann, wenn ein Radweg mit einer entsprechenden Beschilderung gekennzeichnet ist (Verkehrszeichen 237 „Radweg“, 240 „gemeinsamer Geh- und Radweg“ oder 241 „getrennter Geh- und Radweg“), müssen Radfahrer ihn benutzen. Wenn ein Radweg sichtbar vorhanden, aber nicht beschildert ist, handelt es sich um einen Radweg ohne Benutzungspflicht. Diesen dürfen Radfahrer benutzen, sie dürfen aber auch auf der Fahrbahn fahren.
Ein Verkehrszeichen zur Beschilderung von Radwegen ohne Benutzungspflicht gibt es in der StVO nicht.
Zu 2.: Entfällt.
